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Muchitsch: Gesetzespfusch zu Risikopatienten umgehend reparieren

Eine umgehende Reparatur der gesetzlichen Bestimmungen über die Freistellung von Risikogruppen fordert Baugewerkschaftschef Abg.z.NR  Josef Muchitsch. „Der jetzt gültige Gesetzespfusch führt dazu, dass Risikopatienten, die bereits vor dem 6. Mai auf Grund des Gesetzesbeschlusses vom 5. April von der Arbeit freigestellt waren, für diese Zeit Urlaub nehmen müssen, wenn ihr Arbeitgeber es verlangt, bzw. bekommen Arbeitgeber, die Risikopatienten mit Attest freistellten, keinen Kostenersatz. Diese inakzeptable Gesetzeslücke – und ich hoffe, es ist nur eine solche – muss sofort geschlossen werden“, betonte Muchitsch. 
 
Am 5. April ist, erläuterte Muchitsch, ein Gesetz in Kraft getreten, demzufolge man sich als Risikopatient mit einem ärztlichen Attest freistellen lassen kann, wenn Homeoffice oder ein geschützter Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht vorhanden ist. 
Das wurde auch von vielen Risikopatienten genutzt. Die Risikogruppen wurden aber erst am 6. Mai vom Gesundheitsministerium per Verordnung definiert und mit diesem Stichtag wurde auch die gesetzliche Bestimmung neu in Kraft gesetzt. Das führt nun dazu, dass Risikopatienten, die der Definition der Verordnung entsprechen und aufgrund entsprechender ärztlicher Atteste bereits zwischen 5. April und 6. Mai freigestellt waren, sich plötzlich in einer Art rechtsfreiem Raum befinden: Da laut Gesundheitsministerium die Risikogruppen-Bestimmungen für diesen Zeitraum nicht gelten, kann es sein, dass diese Zeit vom Arbeitgeber, der nun keinen Ersatz vom Bund für die Entgeltfortzahlung erhält, rückwirkend als Urlaub verbucht wird. 
 
„Wenn das Gesundheitsministerium von 5. April bis zum 6. Mai braucht, um zu definieren, wer zur Risikogruppe gehört und wer nicht, darf und kann das nicht dazu führen, dass Risikopatienten und Betriebe die Leidtragenden sind. „Ich fordere Gesundheitsminister Anschober auf, diesen Gesetzespfusch umgehend zu reparieren“, so Muchitsch.
 
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