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Nationalrat - Muchitsch: Sechste Urlaubswoche für Bauarbeiter künftig ab 20 Arbeitsjahren

ArbeitnehmerInnen in der Bauwirtschaft bekommen ab 1. Jänner 2021 den Anspruch auf die sechste Urlaubswoche bereits nach 20 Arbeitsjahren. Bisher waren 22 Arbeitsjahre dafür notwendig.

 

Baugewerkschaftschef Abg.z.NR Josef Muchitsch freut sich darüber, dass es für diese von den Bausozialpartnern verhandelte Einigung heute eine breite Mehrheit im Nationalrat gibt.
 
Weiters beinhaltet die heutige Novelle zum Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz Maßnahmen gegen die Winterarbeitslosigkeit am Bau. „Das Abmelden der Arbeiter vor dem 24. Dezember darf sich nicht mehr lohnen“, sagt Muchitsch. Die Neuregelung sieht jetzt eine Refundierung der Kosten für die Winterfeiertage vor. Das tritt schon mit 1. Dezember 2020 in Kraft.
 
Firmen, die über den Winter durcharbeiten, werden außerdem bei den Lohnnebenkosten begünstigt. Und schließlich wird es Bauarbeitern, die im Sommer noch arbeitslos sind, ermöglicht, dass sie einen Vorgriff auf ihre Abfertigung machen können.
 
 
 
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