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Silvan: „Einige Arbeitslose erhalten keine Einmalzahlung!“

Klare Regelungen durch unabhängige ExpertInnen könnten BürgerInnen zukünftig den Gang zum Volksanwalt ersparen
Volksanwaltschaftssprecher und Baugewerkschafter Rudolf Silvan rechnet mit einem weiteren Anstieg der Corona-Beschwerden bei der Volksanwaltschaft. Der Grund ist eine unverständliche Regelung bei der Auszahlung des Coronabonus für Arbeitssuchende. Volksanwalt Bernhard Achitz zeigte in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ einen Fall aus der Praxis auf: Ein Arbeitssuchender, der während der Arbeitslosigkeit krank war, fiel um den Coronabonus der Regierung um. Silvan: „Die Coronahilfe der Regierung kommt wieder einmal nicht dort an, wo sie dringend gebraucht wird!“ 
 
Den Bonus in der Höhe von 450 Euro bekommen nur diejenigen, die zwischen Mai und August 60 Tage Arbeitslosengeld bezogen haben. Ist eine arbeitssuchende Person eine Zeit lang krank, bezieht sie jedoch Kranken- statt Arbeitslosengeld. Für die Regierung gilt: alles oder nichts – den Bonus erhält nur jemand, der 60 Tage „gesund“ arbeitslos war - eine teilweise Auszahlung gibt es nicht. Eine Regelung, die bei Silvan auf Unverständnis trifft: „Sinnvoller wäre eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des Letztbezuges.“
 
Die Volksanwälte haben nicht erst seit der Aufhebung einiger Corona-Verordnungen durch den Verfassungsgerichtshof alle Hände voll zu tun. Die Beschwerden bezüglich Covid-19 betrafen in der Vergangenheit die Anwendung von Verordnungen des Gesundheitsministers, Besuchsverbote in Alters- und Pflegeheimen, Ausgehverbote oder zu Unrecht verhängte Coronastrafen. Die nun aktuell aufgezeigte Problematik dürfte die Situation nicht verbessern.
 
Um einigen BürgerInnen zukünftig den Weg zur Volksanwaltschaft bereits im Vorfeld ersparen zu können, schlägt Silvan vor, es sollen ExpertInnen ans Ruder kommen: „Unabhängige ExpertInnen müssen beurteilen, ob die Maßnahmen der Bundesregierung ausreichen oder nicht - sie müssen die Wirksamkeit und Treffsicherheit der Maßnahmen jetzt rasch beurteilen. Dazu braucht es eine unabhängige Expertenkommission, die die Regierungsmaßnahmen genau kontrollieren kann, damit Unklarheiten und Unsinnigkeiten wie der Einmalzahlungsregelung vorgebeugt wird.“ 
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