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Fußball-WM: Fernsehen bei der Arbeit? Bier mit den Kolleginnen und Kollegen?

Service: Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen für Fußballfans

Gewerkschaften / Arbeitsmarkt / Recht / Fußball
 
15.06.2018, 10:44 | OTS0077 | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
 


Fußball-WM: Fernsehen bei der Arbeit? Bier mit den Kolleginnen und Kollegen?


Service: Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen für Fußballfans


(Wien/OTS/ÖGB) - „Die Fußball-WM hat begonnen. Der ÖGB wünscht viel Vergnügen beim Match-Schauen. Sicherheitshalber haben wir aber auch die Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen zusammengefasst, die sich in dieser Zeit für Fußballfans stellen -damit aus der Freude am Passivsport kein Problem mit dem Chef oder der Chefin wird“, sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB. Das Thema ist besonders relevant, weil manche Spiele bereits am Nachmittag ausgetragen werden, bevor die meisten ArbeitnehmerInnen Feierabend machen können.++++


Antworten auf die wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen, die sich während der Männerfußball-WM für Fußballfans stellen:


Darf ich während der Arbeit ein Match im Fernsehen anschauen?


Prinzipiell: Nein. In den meisten Jobs ist Fernsehen am Arbeitsplatz weder üblich noch erlaubt. Aber natürlich, kann in Absprache mit der Chefin und dem Chef eine Ausnahme gemacht werden. Wer aber an einem Arbeitsplatz tätig ist, wo ohnehin TV-Übertragungen laufen, wie in Wettbüros, darf natürlich auch hinschauen. Die Arbeitsleistung darf darunter aber nicht leiden.


Darf ich während der Arbeit Radio hören, um kein Tor zu verpassen?


Hier gilt Ähnliches wie beim Fernsehen: Wenn Radiohören immer erlaubt ist, dann natürlich auch während der EM. Aber: nicht ablenken lassen, niemanden stören.


Und wie ist das mit dem Internet?


Ist Privatnutzung prinzipiell erlaubt, so wird man auch zwischendurch einen Blick auf den Ergebnis-Ticker werfen dürfen. Anders verhält es sich aber, wenn man das ganze Match streamen will.


Darf ich mit einem Bier auf ein Tor meiner Mannschaft anstoßen?


Herrscht in einem Betrieb Alkoholverbot, dann gilt das auch während der EM. Doch auch wenn kein generelles Alkoholverbot herrscht, so ist immer zu bedenken, dass man unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen keine Fahrzeuge lenken, keine Maschinen bedienen und auch keine anderen Tätigkeiten verrichten soll, bei denen man selbst oder andere gefährdet werden könnten.


Darf ich mich mittels Fan-Trikot deklarieren?


Ob das Anziehen des Trikots der Lieblingsmannschaft rechtlich zulässig ist, hängt davon ab, wo man arbeitet. In Jobs mit KundInnenkontakt gelten meist die üblichen Bekleidungsvorschriften. Auch Sicherheitskleidung darf logischerweise nicht durch Sport-Outfits ersetzt werden.


Und wenn ich einfach zuhause bleibe zum Fernsehen?


Achtung, auch wenn die EM-Zeit für viele eine Art Ausnahmezustand darstellt: Das Arbeitsrecht gilt natürlich weiterhin. Das heißt: Urlaub ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und darf nicht einseitig angetreten werden. Und sich krank zu stellen, obwohl man gesund ist, ist ein Entlassungstatbestand.


Rückfragehinweis:
Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Florian Kräftner
01/53 444-39 264, 0664/301 60 96
florian.kraeftner@oegb.at
www.oegb.at
www.facebook.com/oegb.at
www.twitter.com/oegb_at

 

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