Regierung nimmt auf ÖGB-Druck Anrechnung des Kinderabsetzbetrags auf die Mindestsicherung zurück
Gewerkschaften / Armut / Bundesregierung / Soziales / Familie
29.11.2018, 11:24 | OTS0103 | ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
Regierung nimmt auf ÖGB-Druck Anrechnung des Kinderabsetzbetrags auf die Mindestsicherung zurück
Achitz: Bitte um Übermittlung der Gesetzesentwürfe, dann helfen wir gerne beim Suchen weiterer Fehler
(Wien/OTS/ÖGB) - Das Sozialministerium hat nach heftiger Kritik von ÖGB und AK angekündigt, dass die BezieherInnen der Mindestsicherung den Kinderabsetzbetrag nun doch behalten dürfen. Bei der Präsentation der Mindestsicherungs-Reformen der Regierung hatte Sozialministerin Beate Hartinger-Klein laut APA noch angekündigt, dass die Alleinverdiener-und Kinderabsetzbeträge bei der Mindestsicherung ab Herbst 2019 "in voller Höhe leistungsmindernd angerechnet" werden. Sprich: Die Mindestsicherung für Familien sollte ab Herbst 2019 um 58,4 Euro pro Kind gekürzt werden. So stand es auch in der Presseunterlage der Regierung. ÖGB und Arbeiterkammer hatten gegen diese "Fußnote" in den Regierungsunterlagen protestiert.
Das Sozialministerium bezeichnete das nun als "Fehler in der Unterlage". Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des ÖGB: „Bisher durchgesickerte Entwürfe sowie die Aussagen der Ministerin lassen aber darauf schließen, dass der Fehler nicht beim Erstellen der Präsentation passiert ist, sondern beim Textieren des Gesetzesentwurfs. Um entsprechende Gerüchte zu entkräften, bitte ich Sozialministerin Hartinger-Klein um Übermittlung der bisher vorhandenen Versionen des Gesetzestextes. Die ExpertInnen des ÖGB sind dann gerne beim Auffinden weiterer Fehler behilflich, um die Regierung vor einer weiteren Blamage zu bewahren – und die Menschen vor einem weiteren Huschpfusch-Gesetz.“
Rückfragehinweis:
ÖGB Österreichischer Gewerkschaftsbund
Florian Kräftner
01/53 444-39 264, 0664/301 60 96
florian.kraeftner@oegb.at
www.oegb.at
www.facebook.com/oegb.at
www.twitter.com/oegb_at