GBH

Solidaritätsversicherung

Begräbniskostenbeitrags-Versicherung:

Leistungen für aktive und nach 1971 in den Ruhestand getretene Mitglieder bei einer Mitgliedsdauer von:

  • mind. 3 bis 10 Jahre - 150 Euro
  • über 10 bis 20 Jahre - 160 Euro
  • über 20 bis 30 Jahre - 170 Euro
  • über 30 Jahre - 180 Euro

Invaliditätsversicherung:

Im Falle einer freizeitunfallbedingten dauernden Invalidität eines nicht im Ruhestand befindlichen Mitgliedes gebührt folgende Leistung bei Totalinvalidität (bei Teilinvalidität dem Grad entsprechend anteilige Leistung) bei Mitgliedschaftsdauer von:

  • mind. 3 bis 10 Jahre - 3.200 Euro
  • über 10 bis 25 Jahre - 4.800 Euro
  • über 25 Jahre - 6.400 Euro

Spitaltagegeld

Im Falle eines unfallbedingten Spitalsaufenthaltes (gilt sowohl für Freizeit- als auch für Arbeitsunfälle):

  • Bei einer Mitgliedschaft von mindestens 3 Jahren gebühren 4 Euro pro Tag, bei einer Mindestaufenthaltsdauer von 4 Tagen, ab dem 1. Tag für insgesamt max. 77 Tagen (max. 308 Euro)
  • Ab 1.1.2002 gibt es im Rahmen der Solidaritätsversicherung eine
    Todesfallversicherung bei Freizeitunfällen für aktive Mitglieder.
    Sollte ein aktives, also nicht im Ruhestand befindliches Mitglied, ab 1.1.2002 bei einem Freizeitunfall ums Leben kommen, so leistet die Versicherung je nach Dauer der Mitgliedschaft des verstorbenen Mitglieds eine Unterstützung.
  • Mitgliedschaftsdauer von 3 bis 10 Jahren - 800 Euro
  • über 10 bis 25 Jahren - 1.000 Euro
  • über 25 Jahren - 1.200 Euro

Bezugsberechtigt sind im Ablebensfall in folgender Reihenfolge Ehegatten,
LebensgefährtInnen, Kinder, Großeltern, sonstige nahe Verwandte bei gemeinsamen Haushalt. Schadensfälle aus dieser Versicherungsart werden ausschließlich von der Wiener Städtischen Versicherung abgewickelt.
Versicherungsart Mitgliedschaft Leistungen Begräbniskostenbeitrags-Versicherung.

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