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Jugendvertrauensrat (JVR)
Wenn in einem Betrieb mindestens fünf jugendliche ArbeitnehmerInnen beschäftigt sind (alle Beschäftigten die das 18. Lebensjahr, sowie alle Lehrlinge die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben), können diese für die Vertretung ihrer besonderen Interessen einen Jugendvertrauensrat wählen. Die Tätigkeitsdauer des Jugendvertrauensrates beträgt zwei Jahre. Danach wird neu gewählt.
In den Jugendvertrauensrat kannst du gewählt werden, wenn du am Tag der Wahl das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet hast, am Tag der Wahl mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigt warst und du die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt bzw. EU-BürgerIn bist. Die Zahl der Mitglieder im JVR hängt von der Anzahl der jugendlichen ArbeitnehmerInnen in deinem Betrieb ab.
Falls du gerne einen JVR bei dir in der Firma installieren möchtest, du aber nicht genau weißt, wie du das angehen sollst, hilft dir dein in deinem Bundesland zuständiger Sekretär gerne weiter! Oder du wendest dich direkt an die Bundesjugendabteilung!
ella.nageler@gbh.at
01/53444-59145
Solltest du bereits als Jugendvertrauensrätin aktiv sein, dann findest du in unserem VIP-Bereich (VertreterInnen-Informations-Portal) viele nützliche Werkzeuge für deine tägliche Arbeit.
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