Dein Cash
Als Lehrling gebührt dir eine Lehrlingsentschädigung, deren Höhe im Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt ist.
Der Lehrberechtigte, die Lehrberechtigte ist zur Bezahlung verpflichtet. Diese Auszahlung kann je nach Kollektivvertrag wöchentlich oder monatlich erfolgen. Über den Abrechnungszeitraum muss dir dein Dienstgeber, deine Dienstgeberin einen Lohnzettel aushändigen, bei dem der Brutto- und die Nettolehrlingsentschädigung, bzw. die gesamten Zuschläge und Abschläge aufgelistet sind.
Die Lehrlingsentschädigung ist für die Dauer der Unterrichtszeit in der Berufsschule unter Ausschluss der Mittagspause sowie für die Dauer der Lehrabschlussprüfung und der in den Ausbildungsvorschriften vorgesehenen Teilprüfungen weiterzuzahlen. Überprüfe diesen und bewahre sie sorgfältig auf.
Möchtest du wissen, wie hoch deine Lehrlingsentschädigung sein muss? Dann schau unter dem Navigationspunkt Kollektivvertrag. Im Lohnschema sind die aktuellen Tarife ersichtlich.
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Tel: 01/53444-59145
