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Gewerkschaft Bau-Holz

Dein Cash

Als Lehrling gebührt dir eine Lehrlingsentschädigung, deren Höhe im Kollektivvertrag geregelt und nach Lehrjahren gestaffelt ist.

Der Lehrberechtigte, die Lehrberechtigte ist zur Bezahlung  verpflichtet. Diese Auszahlung kann je nach Kollektivvertrag  wöchentlich oder monatlich erfolgen. Über den  Abrechnungszeitraum muss dir dein Dienstgeber, deine Dienstgeberin einen Lohnzettel aushändigen, bei dem der Brutto-  und die Nettolehrlingsentschädigung, bzw. die gesamten  Zuschläge und Abschläge aufgelistet sind.

Die Lehrlingsentschädigung ist für die Dauer der Unterrichtszeit in  der Berufsschule unter Ausschluss der Mittagspause sowie für die  Dauer der Lehrabschlussprüfung und der in den  Ausbildungsvorschriften vorgesehenen Teilprüfungen  weiterzuzahlen. Überprüfe diesen und bewahre sie sorgfältig auf.

Möchtest du wissen, wie hoch deine Lehrlingsentschädigung sein  muss? Dann schau unter dem Navigationspunkt Kollektivvertrag.  Im Lohnschema sind die aktuellen Tarife ersichtlich.

Sind noch Fragen offen geblieben - meld dich einfach!

Mail:   ella.nageler@gbh.at
Tel: 01/53444-59145

 

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