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Gewerkschaft Bau-Holz

Kollektivvertrag

Der Kollektivvertrag für einen Bereich oder eine Branche wird  zwischen Gewerkschaften - also uns - und den Vertretern der  Arbeitgeber ausgehandelt.

In ihm wird ein allgemeines Lohnschema fixiert. Die  tatsächlichen Löhne dürfen nicht niedriger sein als im  Kollektivvertrag festgelegt.

Über den für dich gültigen Kollektivvertrag kannst du dich bei  deinem Betriebsrat, deinem Jugendvertrauensrat oder bei uns  informieren.

 Was ist noch im Kollektivvertrag gesichert?

  • die Bezahlung von Überstunden
  • Schutzbestimmungen bei Kündigung
  • Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Taggelder
  • Freizeitansprüche (Übersiedlung, Hochzeit,...)
  • Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (kein Gesetz!)
  • Weiters sind durch den gewerkschaftlichen Kollektivvertrag Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen geregelt.
  • Es können auch nur über den Kollektivvertrag kürzere Arbeitszeiten oder zusätzliche Urlaubstage festgelegt werden.

NUR STARKE GEWERKSCHAFTEN MIT VIELEN  MITGLIEDERN SICHERN KOLLEKTIVVERTRÄGE! 

Wofür brauchen wir ...
einen Kollektivvertrag 

Der Konkurrenzkampf der Unternehmen wird verstärkt auf dem  Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen. Gegen diese  Entwicklung sind Einzelne machtlos. Einzelkämpfer haben wenig  Chancen faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne und  Gehälter durchzusetzen. Daher verhandeln die Gewerkschaften  als große Gruppe mit den Vertretern der Arbeitgeber die Kollektivverträge und sichern somit die Interessen der  ArbeitnehmerInnen.

Nur der Kollektivvertrag garantiert faire Löhne und Gehälter!


Als eingeloggtes GBH-Mitglied findest du hier Deinen Kollektivvertrag:

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