Kollektivvertrag
Der Kollektivvertrag für einen Bereich oder eine Branche wird zwischen Gewerkschaften - also uns - und den Vertretern der Arbeitgeber ausgehandelt.
In ihm wird ein allgemeines Lohnschema fixiert. Die tatsächlichen Löhne dürfen nicht niedriger sein als im Kollektivvertrag festgelegt.
Über den für dich gültigen Kollektivvertrag kannst du dich bei deinem Betriebsrat, deinem Jugendvertrauensrat oder bei uns informieren.
Was ist noch im Kollektivvertrag gesichert?
- die Bezahlung von Überstunden
- Schutzbestimmungen bei Kündigung
- Zulagen, Prämien, Reisegebühren, Taggelder
- Freizeitansprüche (Übersiedlung, Hochzeit,...)
- Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld (kein Gesetz!)
- Weiters sind durch den gewerkschaftlichen Kollektivvertrag Sonderregelungen für bestimmte Berufsgruppen geregelt.
- Es können auch nur über den Kollektivvertrag kürzere Arbeitszeiten oder zusätzliche Urlaubstage festgelegt werden.
NUR STARKE GEWERKSCHAFTEN MIT VIELEN MITGLIEDERN SICHERN KOLLEKTIVVERTRÄGE!
Wofür brauchen wir ...
einen Kollektivvertrag
Der Konkurrenzkampf der Unternehmen wird verstärkt auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen. Gegen diese Entwicklung sind Einzelne machtlos. Einzelkämpfer haben wenig Chancen faire Arbeitsbedingungen und gerechte Löhne und Gehälter durchzusetzen. Daher verhandeln die Gewerkschaften als große Gruppe mit den Vertretern der Arbeitgeber die Kollektivverträge und sichern somit die Interessen der ArbeitnehmerInnen.
Nur der Kollektivvertrag garantiert faire Löhne und Gehälter!
Als eingeloggtes GBH-Mitglied findest du hier Deinen Kollektivvertrag:
