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Die Gewerkschaft Bau-Holz konnte trotz des schwierigen wirtschaftlichen Umfelds Lohnerhöhungen in allen Bau-, Holz- und Steinbranchen erkämpfen.
Mehr zu diesen Abschlüssen findet ihr in den Links neben diesem Artikel.
Was wird im Kollektivvertrag geregelt?
Der Kollektivvertrag ist nach wie vor das wichtigste Instrument gewerkschaftlicher Arbeitnehmerinteressensvertretung. Im Kollektivvertrag werden nicht nur Entgeltansprüche festgelegt, sondern auch wichtige Schutzinteressen für die Arbeitnehmer geregelt. Zu den lohnrechtlichen Ansprüchen gehören nicht nur die Sicherung eines Mindesteinkommens, sondern auch Sonderzahlungen wie der Urlaubszuschuss und das Weihnachtsgeld; auch Zulagen und Zuschläge für bestimmte Arbeiten sind im Kollektivvertrag vereinbart.
Es gibt kein Gesetz, das Lohnerhöhungen oder das Urlaubs- und Weihnachtsgeld regelt. All das wird ausschließlich von starken Gewerkschaften erreicht!
Besonders wichtig ist die Festlegung der Arbeitszeitflexibilisierung der jeweiligen Branche in den jeweiligen Kollektivverträgen. Der Kollektivvertrag sichert gleiche Rahmenbedingungen innerhalb der Unternehmen einer Branche und trägt somit zum Wohlstand der Volkswirtschaft Österreichs bei.
Wie laufen die Kollektivvertragsverhandlungen ab?
Von der Gewerkschaft Bau-Holz werden für die verschiedenen Kollektivvertragsgruppen Verhandlungskomitees gebildet. In diese Verhandlungskomitees entsenden die Landesorganisationen der GBH Delegierte, entsprechend dem Anteil des Bundeslandes an dem Wirtschaftszweig. Es gibt dann Vorbesprechungen mit den delegierten BetriebsrätInnen, in denen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Besonderheiten der Branche ausführlich beleuchtet werden. Dies bildet dann die Basis für die Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite.
Zum ersten Verhandlungstermin wird, der breiten Mitwirkungskompetenz der BetriebsrätInnen entsprechend, ein großes Komitee mit rund 20 bis 25 Teilnehmern eingesetzt. In der Folge werden Verhandlungskomitees mit etwa 6 bis 10 Personen, abhängig von der Branche, tätig. Das Verhandlungskomitee kann den Kollektivvertragsabschluss jedoch nur unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Entscheidungsgremien der Gewerkschaft Bau-Holz - dem Bundesvorstand - tätigen. In diesem Bundesvorstand sind BetriebsrätInnen aus ganz Österreich und aus allen Bau-, Holz- und Steinbranchen vertreten.
Informationsmöglichkeiten
Alle Ergebnisse findet ihr auf unserer Website. Teilweise stehen sie nur GBH-Mitgliedern zur Verfügung.
Zu den Kollektivverträgen und Lohnordnungen
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