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Im "großen Komitee" werden alle Entscheidungen der Kollektivvertragsverhandlungen getroffen. Bild Mitte: GBH-Bundesvorsitzender Johann Holper und Bundesinnungsmeister Ing. Hans-Werner Frömmel


Im "kleinen Komitee" werden Einzelheiten diskutiert, die dann dem großen Komitee zur Diskussion und Entscheidung vorgelegt werden.


Die Verhandlungsteams von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite.

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KV Bau: Dreijahresabschluss für 130.000 Bauarbeiter

Reale Einkommen bis 2013 gesichert


In der Bauarbeiter-Lohnrunde vom 3. März 2010 einigten sich die Bundesinnung Bau und der Fachverband der Bauindustrie mit der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) erstmalig auf einen Dreijahresabschluss. In einem Gesamtpaket werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne und Lehrlingsentschädigungen an den Verbraucherpreisindex (VPI) gebunden und  wie folgt erhöht:

per 1. Mai 2010: Verbraucherpreisindex  plus Zuschlag 1,1 %*
per 1. Mai 2011: Verbraucherpreisindex  plus Zuschlag 0,85 %*
per 1. Mai 2012: Verbraucherpreisindex  plus Zuschlag 0,9 % *

Zusätzlich wurden Qualitätsprämien für Lehrlinge mit gutem und
ausgezeichnetem Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung sowie bei
positiver Ablegung der Qualitätsüberprüfung vereinbart. Ebenso eine
zweite Heimfahrt pro Monat für Wochenpendler auf Baustellen außerhalb
des Wohnortes.

Bundesinnungsmeister Ing. Hans-Werner Frömmel und Fachverbandsobmann Dr. Hans Peter Haselsteiner sehen den Abschluss als fairen Kompromiss. "Die Bindung an den Verbraucherpreisindex gewährleistet Flexibilität. Der Dreijahresabschluss erleichtert die langfristige Kalkulation für die Unternehmen", erklärten die Arbeitgeberverhandler nach der achtstündigen, in partnerschaftlicher
Atmosphäre verlaufenen Verhandlungsrunde. 

Weiters wurde zwischen der Gewerkschaft Bau-Holz und den Bauverbänden des Bauhauptgewerbes, der Bauindustrie sowie des Baunebengewerbes vereinbart, über den Gesetzgeber eine Angleichung des Bauarbeiter-Urlaubsrechts an das allgemeine Urlaubsrecht zu initiieren. Zur Verbesserung der Jahresbeschäftigung wird ein Verbrauch von Alturlauben bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gesetzlich geregelt.

Die Sozialpartner bekennen sich grundsätzlich zur BUAK, insbesondere als Einrichtung zur Bekämpfung des Sozialbetrugs.

Außerdem wurden Arbeitsgruppen zur Regelung einer neuen Höhenzulage, zur Jahresbeschäftigung und zu Steuerfragen in Zusammenhang mit Taggeld und Versteuerung von Sonderzahlungen sowie für eine kontinuierliche Auszahlung des Urlaubszuschusses vereinbart.

In Bezug auf die geplanten Änderungen im Pensionsrecht durch die Bundesregierung kamen die Bau-Sozialpartner überein, sich für verbesserte Bedingungen zur Erlangung der Schwerarbeits- und Invaliditätspension für Bauarbeiter einzusetzen

Erstmals ist es heuer gelungen, dass Bauindustrie und Baugewerbe gemeinsam mit den Bauhilfs- und Nebengewerben verhandelt haben.

Auch die ArbeitnehmervertreterInnen sehen angesichts der äußerst schwierigen Rahmenbedingungen für die Bauwirtschaft in den nächsten Jahren in diesem Gesamtpaket einen gelungenen Abschluss. "Mit diesem Abschluss sichern wir nicht nur das Realeinkommen für 130.00 Bauarbeiter und deren Familien, sondern empfehlen auch der Bundesregierung, die sozial ungerechten Härten im Pensionssystem für die Schwerarbeiter zu korrigieren", bekräftigen der Verhandlungsleiter und Stv. GBH-Bundesvorsitzende Abg. z. NR Josef Muchitsch sowie der GBH-Bundesvorsitzende Johann Holper.

Nähere Informationen zum KV-Abschluss erhältst du in deiner GBH-Landesorganisation!

GBH-Mitglieder können links neben dem Text die Infoplakate zu den KV-Abschlüssen für Bauindustrie und Baugewerbe bzw. Bauhilfs- und Baunebengewerbe abrufen. Dazu bitte Einloggen (rechts oben auf dieser Seite) bzw. - falls noch nicht geschehen - Registrieren.

*  VPI der Statistik Austria (2005) Durchschnitt vom 1.3.2009 bis
28.2.2010
  VPI der Statistik Austria (2005) Durchschnitt vom 1.3.2010 bis
28.2.2011
  VPI der Statistik Austria (2005) Durchschnitt vom 1.3.2011 bis
29.2.2012

Die genauen Prozentsätze ergeben sich nach der Veröffentlichung des
VPI Mitte März des jeweiligen Jahres.


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