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Die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, deren Leitung paritätisch durch die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer (Arbeiterkammer) und der Arbeitgeber (Wirtschaftskammer) nominiert wird.
Gesetzlicher Auftrag der BUAK
Die primäre Aufgabe der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse ist die Vollziehung des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes (BUAG) und des Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetzes (BschEG) im Dienste der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber in der Bauwirtschaft.
Neben der primären Aufgabe wurden der BUAK auch noch andere Aufgaben überantwortet, wie z.B.: die Einhebung und Weiterleitung der Ausbildungsumlage die Verwaltung und Durchführung der kollektivvertraglich normierten "Gemeinsamen Einrichtung für Pauschalabgeltung" der Regelung für den Zusatzurlaub für Dreischicht- bzw. Zweischichtarbeit.
Sachbereiche (Aufgaben) der BUAK
Im Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) sind die Sachbereiche
Urlaub,
Abfertigung und
Winterfeiertagsregelung und
im Bauarbeiter-Schlechtwetter-Entschädigungsgesetz (BSchEG) ist der Sachbereich Schlechtwetter geregelt.
Datum: 27.02.2004
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