Links Hilfe
Sitemap Kontakt
Suche Home
UmfragenUmfragen FunFun NewsletterNewsletter
GBH | Kollektivvertrag | Allgemeines
Allgemeines


Mehr zum Thema
Kollektivvertragsbereiche der GBH

Wie laufen KV-Verhandlungen ab?


Was wird im Kollektivvertrag geregelt


Der Kollektivvertrag ist nach wie vor das wichtigste Instrument gewerkschaftlicher Arbeitnehmerinteressensvertretung. Im Kollektivvertrag werden nicht nur Entgeltansprüche festgelegt, sondern auch wichtige Schutzinteressen für die Arbeitnehmer geregelt. Zu den lohnrechtlichen Ansprüchen gehören nicht nur die Sicherung eines Mindesteinkommens, sondern auch Sonderzahlungen wie der Urlaubszuschuss und das Weihnachtsgeld; auch Zulagen und Zuschläge für bestimmte Arbeiten sind im Kollektivvertrag vereinbart.

Besonders wichtig ist die Festlegung der Arbeitszeitflexibilisierung der jeweiligen Branche in den jeweiligen Kollektivverträgen. Auf diese Weise ist es möglich, einen Interessesausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sicherzustellen.
Arbeitsmarktpolitische Forderungen, wie das Jahresbeschäftigungsmodell in der Bauwirtschaft, werden erst durch den Kollektivvertrag möglich gemacht.

Der Kollektivvertrag sichert gleiche Rahmenbedingungen innerhalb der Unternehmen einer Branche und trägt somit zum Wohlstand der Volkswirtschaft Österreichs bei.


weitersenden weitersenden drucken Drucken

zurück    zum Seitenanfang   
KVSystem

KVSystem

SARA online

SARA online

www.betriebsraete.at

Alle Infos



Mitglied werden

Aktuelles

Aktuelles



Jugend

Kontakt

Ansprechpartner

GBH - Landesorganisationen

GBH-Landesorganisationen

Organizing

Organizing