GBH

Ohne Gewerkschaft zwei Monatslöhne weniger!

Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt‘s nicht per Gesetz
FÜR DICH ERREICHT. Wir können es nicht oft genug wiederholen. Dein Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt‘s nicht per Gesetz, sondern ist im Kollektivvertrag geregelt. Sichere es mit deiner Mitgliedschaft ab. Wusstest du, dass es in vielen EU-Staaten überhaupt kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld gibt?
 
Viele von uns warten schon sehnsüchtig auf ihr Weihnachtsgeld – Geschenke, ein gutes Essen zu den Weihnachtsfeiertagen oder einfach nur die täglichen Ausgaben wollen finanziert werden. Ohne Gewerkschaft müssten die Beschäftigten das mit nur 12 Monatslöhnen „stemmen“.
 
Denn Weihnachts- und Urlaubsgeld gibt es nicht per Gesetz. Beides ist in den Kollektivverträgen geregelt, die die Gewerkschaften jährlich verhandeln und sichern.
 
Wer keinem Kollektivvertrag unterliegt, der bekommt auch kein Weihnachts- oder Urlaubsgeld.
 
In Österreich sind dank Gewerkschaften rund 98 Prozent der unselbständig Beschäftigten von einem Kollektivvertrag erfasst. Ohne Kollektivvertrag gäbe es übrigens nicht nur keine Sonderzahlungen (also Weihnachts- und Urlaubsgeld), sondern auch keine Zulagen und keine Lohnerhöhungen.
 
Mach dich stark! Mach uns stark.
 
Starke Kollektivverträge in Österreich gibt es nur, weil es starke Gewerkschaften gibt. Deshalb: Mach dich stärker und wirb‘ Mitglieder!
 
 
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
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