GBH

Rechtsanspruch auf Hitzefrei!

GBH fordert Rechtanspruch auf Hitzefrei

Niemand soll in der Hitze leiden müssen. Hitzefrei nutzen.
Die erste Hitzewelle ist da - laut Prognosen werden weitere folgen. Die Gewerkschaft Bau-Holz appelliert an die Auftraggeber und Auftragnehmer, Hitzefrei auf Baustellen zu gewähren. Kein Bauwerk und kein Fertigstellungstermin kann so wichtig sein, dass Menschenleben gefährdet werden. Gleichzeitig bekräftigt die GBH ihre Forderung, Hitzefrei gesetzlich zu verankern. Damit kein Bauarbeiter mehr unter der Hitze leiden muss.
 
Gerade die Beschäftigten auf Baustellen leisten Schwerarbeit und müssen massiv unter der Sommerhitze leiden. Im Sommer ist Bau-Hauptsaison, enge Fertigstellungstermine erschweren die Situation, es fallen die meisten Überstunden an. Dazu kommen Hitze, Lärm, Staub, Stress, gefährliche Arbeitsbedingungen und andere Arbeitsbelastungen. „Das haut sogar den stärksten Bauarbeiter um", sagt GBH-Bundesvorsitzender Josef Muchitsch.
 
Die Folgen bei Arbeiten in der prallen Sonne sind nicht nur schwere Sonnenbrände und Sonnenstiche, sondern auch bösartige Erkrankungen bis hin zum Hautkrebs, außerdem Kreislaufbelastungen und Schädigung der Augen durch UV-Strahlung. Sogar die inneren Organe werden angegriffen. Dazu kommt noch eine deutlich steigende Unfallgefahr bei Hitze, weil die Konzentrationsfähigkeit sinkt.
 
Die GBH appelliert daher an alle Bau-Arbeitgeber, die Hitzefrei-Regelung am Bau zu nutzen und an alle Auftraggeber, die Bauzeiten zu verlängern.
"Kein Bauwerk kann so wichtig sein, dass dafür Menschenleben in Gefahr kommen“, sagt Muchitsch.
 
In Produktionshallen, wo die Hitze richtig `steht´ und besonders auf Baustellen in praller Sonne gibt es keine Chance auf Arbeit in klimatisierter Umgebung. „Da müssen die Arbeitgeber auf ihre Leute schauen – das sind sie ihnen schuldig!", so Muchitsch.
 
Hitze am Bau – was Arbeitgeber tun müssen
 
  • Arbeitgeber sollen ausreichend Pausen gewähren
  • Arbeiten, wo möglich, in den Schatten oder in die Morgenstunden verlegen
  • Ausreichend Trinkwasser und Sonnenschutz zur Verfügung stellen
  • Wenn es über 32,5 Grad Celsius auf der Baustelle hat, soll unbedingt Hitzefrei gegeben werden.
 
Muchitsch: "Leider kommt es auf Baustellen bei extremer Hitze immer wieder zu dramatischen Zwischenfällen, die manchmal auch tödlich enden. Deshalb: Runter vom Gas! Kein Auftrag kann so wichtig sein, dass dafür Menschenleben riskiert werden."
 
Klimawandel erfordert einen gesetzlichen Anspruch auf Hitzefrei
 
Leider wird nicht auf allen Baustellen Hitzefrei gewährt. Um hier endlich eine Sicherheit zu schaffen und die Gesundheit unserer Bauarbeiter zu schützen, fordert die GBH einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei am Bau.
 
Es geht um wenige Stunden, nicht um Tage
 
Bei Erreichen von 32,5 Grad Celsius im Schatten gilt die Hitzefrei-Regelung am Bau. Diese Temperaturen werden erst Mittags oder am Nachmittag erreicht. Zu diesem Zeitpunkt haben die Bauarbeiter bereits bis zu acht Stunden lang schon schwer gearbeitet. Deshalb geht es in Summe um wenige Stunden, welche pro Jahr Hitzefrei anfallen, nicht um Tage.
 
"Diese Menschlichkeit haben sich unsere Bauarbeiter mehr als nur verdient," so Muchitsch.
 
Die wichtigsten Fakten der aktuellen Hitzefrei-Regelung
 
  • Die Hitzefrei-Grenze liegt bei 32,5 Grad Celsius im Schatten (somit gibt es im Normalfall erst ab mittags bzw. am Nachmittag Hitzefrei).
  • Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat nach derzeitiger Rechtsanlage einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei.
  • Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter plus 30 Prozent Lohnnebenkosten für den Arbeitgeber. Die Kosten werden dem Arbeitgeber somit vollständig von der BUAK (Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse) refundiert.
  • Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können ArbeitgeberInnen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.

Der Hitzefrei-Infofolder zum Download und das Erklärvideo

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Landeskonferenz Wien

Wann3. April 2024 WoWien

GBH-Landeskonferenz Vorarlberg

Wann13. April 2024 WoFeldkirch

GBH-Landeskonferenz Tirol

Wann20. April 2024 WoAbsam
GBH und Social Media