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ÖGB-Schumann/Reischl: „Auslaufen der Risikogruppenregelung ist für Betroffene eine Katastrophe”

Scharfe Kritik des ÖGB. Besonders gefährdete ArbeitnehmerInnen und Schwangere sind Corona ab morgen völlig schutzlos ausgeliefert
„Heute ist der letzte Tag, an dem von Corona besonders gefährdete Menschen und schwangere ArbeitnehmerInnen in körpernahen Berufen mit ihren ungeborenen Kindern geschützt werden. Für die Betroffenen ist das eine Katastrophe”, stellen ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende Korinna Schumann und die Leitende Sekretärin des ÖGB, Ingrid Reischl, unisono fest. Der Grund: Die Risikogruppenregelung gibt es ab 1. Juli nicht genauso wenig wie die Regelung zum Schutz Schwangerer.  
 
„Wir haben als ÖGB wiederholt darauf hingewiesen und gefordert, diese Regelungen bis Jahresende zu verlängern. Trotz massiv steigender Infektionszahlen und akuten Problemen in den heimischen Spitälern gab es aber keinerlei Reaktion darauf”, erinnert Reischl. „Damit werden Menschen, die es im Leben ohnehin schon schwer genug haben, mit ihren Sorgen jetzt komplett allein gelassen und vermeidbaren Risiken ausgesetzt”, kritisiert die Leitende Sekretärin des ÖGB weiter.  
 
„In den vergangenen Tagen haben sich viele Betroffene bei uns gemeldet, sie erzählen uns, dass sie sich vor einer Infektion fürchten und verzweifelt sind”, schildert Reischl. Ohne die Risikogruppenregelung und die Freistellung für Schwangere sind die ArbeitnehmerInnen dem Virus schutzlos ausgeliefert. Die gesetzlichen Grundlagen wären vorhanden, es braucht nur eine rasche Verlängerung der Verordnung. „Das ist ein fatal fahrlässiges Handeln von Minister Kocher, der sich offenbar der Wirtschaft eher verpflichtet fühlt als den ArbeitnehmerInnen”, hält sie fest.  
 
Freistellung für Schwangere läuft auch aus 
 
Mehr Schutz braucht es außerdem für schwangere Arbeitnehmerinnen. „Stellen Sie sich vor, Sie werden schwanger und möchten sich als Arbeitnehmerin vor dem Virus schützen. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Freistellung gibt es aber für keine Berufsgruppe mehr, wenn die Schwangerschaft ab dem 1. Juli 2022 eintritt”, erklärt Korinna Schumann. Wir fordern hingegen weiterhin die sofortige Freistellung aller Schwangeren ab der 14. Schwangerschaftswoche, unabhängig von ihrem Impfstatus und der Branche, in der sie arbeiten“, so Schumann. 
 
Bis zum 30. Juni 2022 sind nur Frauen in körpernahen Berufen durch eine Sonderregelung im Mutterschutzgesetz geschützt. Diese gesetzliche Freistellungsregelung läuft heute aus und soll künftig über eine Verordnung geregelt werden können. Bis der parlamentarische Prozess dazu abgeschlossen ist, dauert es jedoch noch, und selbst dann ist noch nicht sicher, ob und wann diese Verordnung kommt. „Alle Beteiligten und vor allem Schwangere brauchen dringend Planungssicherheit, statt andauernder Verunsicherung”, fordert Schumann abschließend.
 
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