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ÖGB-Reischl: Die Abschaffung der kalten Progression gibt ArbeitnehmerInnen nur das zurück, was ihnen zusteht

Reischl erteilt Rufen zur Mäßigung bei Gehaltsverhandlungen klare Absage
Der ÖGB begrüßt, dass es zu einer Abgeltung des inflationsbedingten Anstiegs des Lohnsteueraufkommens kommt. Allerdings sei das konkret gewählte Modell problematisch, weil es nicht verteilungsgerecht ist: Für zwei Drittel des Progressionsvolumens, so Ingrid Reischl, Leitende Sekretärin des ÖGB, ist ein Automatismus vorgesehen. Die Tarifstufen werden jährlich um zwei Drittel der vergangenen Inflationsrate erhöht. Damit profitieren die oberen Einkommen weitaus stärker. „Umso wichtiger ist es, dass das weitere Drittel gerecht verteilt wird. Dafür braucht es eine verbindliche Beteiligung der Interessensvertretungen der ArbeitnehmerInnen”, betont Reischl.
 
Reischl spricht sich entschieden gegen die Empfehlung von Prof. Felbermayr bei der Pressekonferenz mit Finanzminister Brunner aus, dass die Abschaffung der kalten Progression nun den Weg für niedrigere Bruttolohnabschlüsse frei mache. Reischl erinnert daran, dass mit der Abschaffung der kalten Progression ArbeitnehmerInnen das, was sie inflationsbedingt schon zu viel an Steuern bezahlt haben, zurückbekommen. „Das lassen sich die ArbeitnehmerInnen über zurückhaltende Bruttolohnabschlüsse sicherlich nicht wieder wegnehmen. Hier scheint ein Denkfehler vorzuliegen”, so Reischl. Abschließend erinnert die Leitende Sekretärin daran, dass die Lohnpolitik Sache der Kollektivvertragspartner ist. „Es braucht hier keine politischen Zurufe”, sagt Reischl abschließend. 
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