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Anderl und Schumann: „Ein Schulbeginn mit Rechtsunsicherheit ist berufstätigen Eltern nicht zumutbar!“

AK und ÖGB fordern Verlängerung der Sonderbetreuungszeit
Auch der inzwischen dritte Schulbeginn seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 ist vor allem für berufstätige Eltern mit einer enormen Rechtsunsicherheit verbunden. Während auf das Coronavirus positiv getestete Kindergarten- und Volksschulkinder verpflichtet sind, zu Hause zu bleiben, ist unklar, ob und in welchem Ausmaß ihre berufstätigen Eltern deren Betreuung übernehmen dürfen. 
 
„Gerade in Krisenzeiten ist der Arbeitsplatz kein Ort für arbeitsrechtliche Experimente!“, sagt AK-Präsidentin Renate Anderl. Während nämlich die sehr allgemeinen Regelungen zu Dienstverhinderungen in normalen Zeiten ihre Berechtigung haben, wurde für den Krisenmodus auf Druck der Sozialpartner die zeitlich klar definierte Sonderbetreuungszeit geschaffen, die sowohl bei Arbeitgeber:innen als auch bei Arbeitnehmer:innen für Rechtssicherheit gesorgt hat. Diese ist jedoch mit Ende des Schuljahres ausgelaufen und wurde von der Regierung bisher nicht verlängert. Seither besteht der Freistellungsanspruch für eine „verhältnismäßig kurze Zeit“. Die konkrete Dauer ist dem Gesetz nicht zu entnehmen und müsste letztlich in jedem Einzelfall von Gerichten geklärt werden. 
 
Auch ÖGB-Vizepräsidentin und -Frauenvorsitzende Korinna Schumann zeigt sich über die Versäumnisse der Regierung verärgert: Es hat sich offenbar wieder einmal niemand darüber Gedanken gemacht, wie berufstätige Eltern ihre Covid-positiven Kinder betreuen sollen. Ohne den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit werden vor allem Arbeitnehmerinnen wieder zu Bittstellerinnen, denn Kinderbetreuung ist leider immer noch hauptsächlich Frauensache“, kritisiert die ÖGB-Vizepräsidentin. „Die Bundesregierung muss endlich Lösungen schaffen und zwar sofort.“ 
 
„Diese Rechtsunsicherheit ist berufstätigen Eltern nicht zumutbar“, kritisiert Anderl. „Solange die Pandemie nicht überwunden ist und Eltern von unvorhersehbaren Betreuungspflichten betroffen sein können, muss die Sonderbetreuungszeit als Dauerrecht verankert werden. Dieses ständige Auslaufen eines so wichtigen Instruments muss ein Ende nehmen!“, so die AK-Präsidentin. 
 
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