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AK/ÖGB: Es braucht mehr Anstrengungen der Regierung im Kampf gegen die Teuerung

Anhebung von Kilometergeld und anderer wichtiger Freibeträge im Einkommenssteuergesetz fehlt völlig im Regierungsbeschluss
Die Bundesregierung hat im heutigen Ministerrat vorgestellt, wie die kalte Progression für 2023 abgegolten wird. Neben der schon bekannten automatischen Anpassung des Steuertarifs mit zwei Dritteln der Inflationsrate soll das verbleibende Entlastungsvolumen für eine stärkere Anhebung der unteren beiden Tarifstufen, der Absetzbeträge und Negativsteuern genutzt werden.
 
„Die Maßnahmen sind positiv, aber unvollständig“, sagen AK-Präsidentin Renate Anderl und ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian. „Wenn das Tanken immer teurer wird, warum steigt dann das Kilometergeld nicht endlich?“, fragt ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian und fordert, dass das Kilometergeld und andere wichtige Freibeträge im Einkommensteuergesetz endlich an die Inflation angepasst werden.
 
„Wir müssen auch an die jenen denken, die von den Steuersenkungen nicht profitieren“, fordert AK-Präsidentin Renate Anderl die längst notwendige außerordentliche Anhebung von Arbeitslosengeld, Ausgleichszulage und Sozialhilfe. Diese Zahlungen lagen schon vor der Rekordinflation teilweise deutlich unter der Armutsgrenze und reichen oft nicht mehr zum Leben. Dass diese zentrale Forderung von AK und ÖGB bis heute nicht umgesetzt wurde, zeige, so Präsident Katzian, dass manche offenbar keine Ahnung von den Lebensumständen armer Menschen haben oder diese ihnen egal sind.
 
Die vollständige Anpassung von Absetzbeträgen und Negativsteuern an die der vollen Inflationsrate ist aus Sicht von AK und ÖGB das Mindeste. „Es wäre besser, wenn diese Bereiche künftig automatisch mit der vollen Inflation angepasst werden und politisch dann noch was oben drauf kommt“, fordert AK Präsidentin Anderl. Die Absetzbeträge und Negativsteuern kommen insbesondere Steuerpflichtigen mit kleinen Einkommen zugute. AK und ÖGB erinnern daran, dass die Verteilung des letzten Drittels stets sozial gerecht erfolgen muss. Um dies sicherzustellen, plädieren AK und ÖGB eindringlich für die Errichtung eines Beirats oder einer Kommission unter Beteiligung der Sozialpartner. So könnten die Sozialpartner bei der Entscheidung zur Verteilung des letzten Drittels eingebunden werden.
 
Wichtig ist, dass die Entlastung durch die Abgeltung der kalten Progression voll bei den ArbeitnehmerInnen ankommt, weil sie den Großteil des Steueraufkommens zu schultern haben.
 
Wer glaubt, dass sich die ArbeitnehmerInnen die Abgeltung der kalten Progression durch niedrigere Lohnabschlüsse selber zahlen, hat die Rechnung ohne die Gewerkschaften gemacht,
 
sagt Katzian in Richtung einzelner WirtschaftsforscherInnen, die die Möglichkeit niedrigerer Lohnabschlüsse wegen der Abgeltung der kalten Progression in Aussicht gestellt hatten. „Im Gegenteil, es braucht mehr Anstrengungen der Bundesregierung im Kampf gegen die Teuerung“, so Katzian und Anderl.
 
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