GBH

ÖGB und AK setzen sich mit Forderung nach Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit durch

Solange die Pandemie nicht überwunden ist, muss Sonderbetreuungszeit als Dauerrecht verankert werden
„Endlich hat auch die Bundesregierung eingesehen, dass Eltern wegen corona-erkrankter Kinder keine Probleme im Job bekommen dürfen“, zeigt sich Korinna Schumann, ÖGB-Vizepräsidentin und Bundesfrauenvorsitzende erfreut über den heute im Sozialausschuss eingebrachten Initiativantrag für die vom ÖGB geforderte Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit. 
 
„Gerade in Krisenzeiten ist der Arbeitsplatz kein Ort für arbeitsrechtliche Experimente“, sagt AK Präsidentin Renate Anderl. Auch der inzwischen dritte Schulbeginn seit Ausbruch der Pandemie im März 2020 war vor allem für berufstätige Eltern mit einer enormen Rechtsunsicherheit verbunden. Während auf das Coronavirus positiv getestete Kindergarten- und Volksschulkinder verpflichtet sind, zu Hause zu bleiben, war unklar, ob und in welchem Ausmaß ihre berufstätigen Eltern deren Betreuung übernehmen dürfen. „Diese Rechtsunsicherheit ist berufstätigen Eltern nicht zumutbar“, kritisiert Anderl. 
 
Es habe sich gelohnt, dass der ÖGB und die Arbeiterkammer bei diesem wichtigen Thema nicht lockergelassen haben. „Wir haben immer wieder darauf hingewiesen, dass die Verlängerung der Sonderbetreuung notwendig ist, weil die Pandemie noch nicht vorbei ist“, sagt Schumann und fordert, dass die Sonderbetreuungszeit endlich als Dauerrecht verankert wird. „Arbeitnehmerinnen dürfen nicht die Leidtragenden sein, denn Kinderbetreuung ist leider noch immer hauptsächlich Frauensache. Sie brauchen Planungssicherheit und keine ständigen Last-Minute-Verlängerungen.“ 
    
   
 
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Landeskonferenz Wien

Wann3. April 2024 WoWien

GBH-Landeskonferenz Vorarlberg

Wann13. April 2024 WoFeldkirch

GBH-Landeskonferenz Tirol

Wann20. April 2024 WoAbsam
GBH und Social Media