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ÖGB/AK: Bundesregierung muss jetzt Schutzklausel für Pensionsantritte 2024 und 2025 einführen

Hunderttausenden drohen sonst Pensionskürzungen – ÖGB/AK-Vorschlag für eine Schutzklausel ist beschlussfertig
„Die um zwei Jahre verzögerte Aufwertung im Pensionskonto führt besonders bei den Pensionsantritten 2024 zu empfindlichen Pensionsverlusten. Wenn die Regierung nicht handelt, müssen allein in den Jahren 2024 und 2025 rund 200.000 Neupensionist:innen massive Pensionsverluste hinnehmen“, betont ÖGB-Bundesgeschäftsführerin Ingrid Reischl und fordert die Bundesregierung auf, eine Schutzklausel für Pensionsantritte der Jahre 2024 und 2025 einzuführen und die hohe Inflation zur Gänze abzugelten. „Die hohe Inflation hat tiefgreifende Auswirkungen auf den Pensionsbezug, deshalb fordern wir jetzt sofort einzugreifen. Unser Vorschlag ist beschlussfertig!“
 
„Besonders herb würde dies Frauen treffen, die ab 2024 – durch das Hinaufsetzen des Regelpensionsalters – länger in Beschäftigung bleiben müssen. Gerade jene Frauen würden mit einer Pensionskürzung bestraft, die zuerst von der Anhebung des Antrittsalters betroffen wären“, ergänzt Reischl.
 
Hinzu kommt ein massiver Fehlanreiz, den Pensionsantritt nicht aufzuschieben. Die Bundesregierung lässt somit zehntausende Männer und Frauen im Unklaren darüber, ob ein Aufschub des Pensionsantritts bis ins Jahr 2024 zu massiven Pensionsverlusten führt oder nicht, kritisieren ÖGB und AK. „Vor dem Hintergrund des Fachkräftebedarfs ist ein Signal der Bundesregierung, dass eine Schutzklausel kommt, dringend notwendig“, sagt Ines Stilling, AK Sozialbereichsleiterin. „Wir sollten froh sein, dass tausende Arbeitnehmer:innen freiwillig ihren Pensionsantritt aufschieben. Die Bundesregierung sollte ihnen aber auch die Sicherheit geben, dass sie dadurch nicht zu Verlierer:innen werden.“ 
 
„Wir stellen unsere Expertise gerne zur Verfügung, und bieten an, an Lösungen mitzuarbeiten. Denn die Zeit drängt!“, schließt Stilling.
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