Nur jeder Fünfte bekommt Hitzefrei: Freiwilligkeit gescheitert
Schutz für Bau-Beschäftigte ohne Bauverzögerungen: Verantwortung übernehmen, Gesundheit schützen
Die aktuellen Zahlen der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK), die im Zuge der Bundesvorstandssitzung der Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) am 26. November präsentiert wurden, zeigen, dass die Freiwilligkeit und Bewusstseinsschaffung bei Hitzefrei am Bau gescheitert ist. Trotz eines Rekordjahres mit 29 Hitzetagen über 32,5 Grad Celsius erhielt lediglich jeder fünfte Beschäftigte Hitzefrei-Stunden. Zum Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer:innen stellt die GBH fünf konkrete Forderungen an Politik, Arbeitgeber und Auftraggeber.
2024 waren im Durchschnitt 135.912 Beschäftigte in den Sommermonaten Mai bis September in den BUAK-Branchen tätig, doch nur 27.808 von ihnen bekamen Hitzefrei – das sind gerade einmal 20,46 Prozent. Im Jahr 2019 waren es noch 26,97 Prozent. Trotz der Rekordzahl von 29 Hitzetagen im Jahr 2024 erhielt somit nur jeder fünfte Beschäftigte zumindest einmal Hitzefrei. Das zeigt einen klaren Rückgang seit Einführung der 32,5-Grad-Regelung 2019.
Wenige Stunden am Tag schützen Leben, verzögern aber keine Bauprojekte
Hitzefrei bedeutet in der Praxis keinen Ausfall von ganzen Arbeitstagen, sondern lediglich von wenigen Stunden am Nachmittag von Hitzetagen, in denen zum Schutz der Gesundheit nicht mehr gearbeitet werden soll. Heuer wurden durchschnittlich 2,97 Stunden Hitzefrei pro Beschäftigtem gewährt. Diese Tatsache nimmt Arbeitgebern und Auftraggebern das Argument, Hitzefrei würde Bauvorhaben verzögern. Im Gegenteil: Wenige Stunden Hitzefrei an Hitzetagen schützen die Gesundheit der Beschäftigten, ohne den Baufortschritt maßgeblich zu beeinflussen.
2024: 10 Hitzetage mehr als 2023
Im Jahr 2024 gab es mit 29 Hitzetagen 10 mehr als 2023, dennoch erhielten 2023 mehr Beschäftigte Hitzefrei: 29.078 im Vergleich zu 27.808 im Jahr 2024. Das zeigt, dass freiwillige Regelungen nicht funktionieren, da immer weniger Betriebe Hitzefrei gewähren – trotz steigender Belastung und geringerer Auslastung bei den Aufträgen. Gesetzliche Vorgaben sind dringend nötig, um den Schutz der Arbeitnehmer:innen sicherzustellen.
5 Forderungen der Gewerkschaft BAU-HOLZ (GBH) zum Thema Hitzefrei
- Gesetzliche Verankerung von Hitzefrei: Einführung verbindlicher Regelungen für Hitzefrei ab einer Temperatur von 32,5 Grad Celsius im Schatten. Die Freiwilligkeit muss durch gesetzliche Vorgaben ersetzt werden, um den Schutz der Arbeitnehmer:innen sicherzustellen.
- Klare Sanktionen für Nichteinhaltung: Unternehmen und Auftraggeber, die die gesetzlichen Vorgaben missachten oder Hitzefrei verweigern, müssen sanktioniert werden.
- Arbeitszeitverlagerungen: Arbeiten in den kühleren Morgenstunden sowie eine saisonale Flexibilität – der Klimawandel ermöglicht in vielen Bundesländern zunehmend Bauarbeiten auch während der Wintermonate.
- Keine Bauverzögerungen durch Hitzefrei: Arbeitgeber und Auftraggeber müssen erkennen, dass Hitzefrei nur wenige Stunden betrifft und keine Bauvorhaben verzögert. Diese Maßnahme schützt Leben und Gesundheit. Sollte es dennoch zu Verzögerungen kommen, dürfen keine Pönalen verrechnet werden.
- Verantwortung und Sicherheit im Klimawandel: Angesichts der zunehmenden Hitzetage durch den Klimawandel fordert die GBH eine zukunftsorientierte Anpassung des Arbeitsrechts, um den steigenden Belastungen gerecht zu werden.
„Die Zahlen sind eindeutig: Freiwilligkeit versagt. Es braucht endlich gesetzliche Vorgaben, die sicherstellen, dass bei Temperaturen über 32,5 Grad Celsius verpflichtend gehandelt wird. Mit den heutigen genauen Wetterprognosen gibt es keine Ausreden mehr – Arbeitgeber und Auftraggeber können Hitzetage rechtzeitig einplanen, sei es bei Lieferungsterminen oder beim Bauzeitplan. Es ist an der Zeit, Verantwortung zu übernehmen und die Fürsorgepflicht ernst zu nehmen. Wenige Stunden Hitzefrei schützen die Gesundheit der Beschäftigten, und das, ohne den Baufortschritt zu gefährden“, so GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch abschließend.