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Forever young: Der Jugendvertrauensrat wird 50

ÖGJ-Tiefenbacher: „Jugendliche Mitbestimmung im Betrieb in Zeiten von Fachkräftemangel wichtiger denn je”
Vor genau 50 Jahren hatte die Österreichische Gewerkschaftsjugend (ÖGJ) Grund zu feiern: 27 Jahre lang hatte sie für das Jugendvertrauensrätegesetzes gekämpft, das am 9. Juli 1972 dann endlich im Parlament beschlossen wurde und mit 1. Jänner 1973 in Kraft trat. Seit Anfang der 70er Jahre hat die Gewerkschaftsjugend bei der "Aktion M - wie Mitbestimmung" mehr als 50.000 Unterschriften für das (heute selbstverständliche) Recht auf Mitbestimmung gesammelt - und so Druck auf die Politik ausgeübt. 
 
„Das war ein Meilenstein für die Mitbestimmung von Jugendlichen am Arbeitsplatz“, sagt Richard Tiefenbacher, Vorsitzender der Österreichischen Gewerkschaftsjugend (ÖGJ). „Der Jugendvertrauensrat ist nicht nur erste Anlaufstelle für Lehrlinge, sondern auch ein verlässlicher Partner in der Ausbildung und beim ArbeitnehmerInnenschutz“, so der Gewerkschafter. „Mehr als 2.500 JugendvertrauensrätInnen helfen den Lehrlingen und jungen ArbeitnehmerInnen im Betrieb und stehen ihnen als FreundInnen und MentorInnen bei privaten und beruflichen Problemen zur Seite“, betont Tiefenbacher. 
 
#JVR-bleibt – Jugend verdient Respekt 
 
2017 wollte die türkis-blaue Bundesregierung den Jugendvertrauensrat abschaffen und damit gezielten Demokratieabbau betreiben. „Das haben wir als Gewerkschaftsjugend erfolgreich verhindert. Denn das hätte bedeutet, dass jugendliche ArbeitnehmerInnen und Lehrlinge ihr Mitspracherecht im Betrieb verloren hätten. Dabei ist jugendliche Mitbestimmung im Betrieb heute wichtiger denn je“, so der ÖGJ-Vorsitzende. Gerade in Zeiten von Fachkräftemangel, wo man MitarbeiterInnen halten möchte und für Lehrlinge attraktiv sein will, sollten Mitsprache und die Mitbestimmung von JugendvertrauensrätInnen großgeschrieben werden. „Durch ihre Arbeit und ihr Engagement tragen sie wesentlich zur Ausbildungsqualität und einem guten Betriebsklima bei“, ist Tiefenbacher überzeugt.  
 
ÖGJ-Erfolg: JVR-Wahlen auch in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen 
 
Die ÖGJ setzt sich auch erfolgreich für die laufende Verbesserung der entsprechenden Gesetzesregelungen ein. Seit 2010 können in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen Vertrauensräte gewählt werden, die sich um jene Jugendlichen kümmern, die keine Lehrstelle in einem Betrieb finden können. Das wurde von der ÖGJ gefordert, weil immer mehr junge Menschen in überbetrieblichen Ausbildungseinrichtungen tätig sind.  
 
2011 wurde der Begriff "jugendliche ArbeitnehmerInnen" gesetzlich neu geregelt. Wodurch alle Lehrlinge bis 21 ihren Jugendvertrauensrat (JVR) wählen können. Das passive Wahlalter wurde durch die Novelle "bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres" erhöht.
 
Weitere Forderungen der Gewerkschaftsjugend sind: Alle ArbeitnehmerInnen im Betrieb sollen den Betriebsrat unabhängig vom Alter wählen dürfen und die Erweiterung des Anspruchs auf Bildungsfreistellung für Jugendvertrauensräte. 
 
SERVICE: 
 
Alle rechtlichen und praktischen Infos zur Jugendvertrauensratswahl gibt es unter https://bit.ly/3agkB16
Eine kurze Geschichte des langen Weges zum Jugendvertrauensrätegesetz gibt es unter https://bit.ly/3ykhsFD
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