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GBH NÖ appelliert, Hitzefrei zu geben

Ab 32,5 Grad kann am Bau Hitzefrei gewährt werden. Arbeitsunfälle bei Hitze steigend.
Die Hitzeregelung ab 32,5 Grad für den Baubereich hat bei der letzten Hitzewelle 2019 gegriffen. Jede zweite Firma hat sie genutzt und 39.122 Bauarbeiter bekamen laut Statistiken der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse) 2019 Hitzefrei. In Niederösterreich waren es 7.198 Bauarbeiter. Da nicht alle Firmen diese Regelung nutzen, fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Niederösterreich aufgrund des Klimawandels und zum Schutz der Gesundheit auf Baustellen einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. 
 
Die erste Hitzewelle 2021 hat uns fest im Griff. Sie wird nicht die letzte des Jahres sein: Die fünf heißesten Sommer der Messgeschichte wurden ab dem Jahr 2000 gemessen, wie Experten der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) bestätigen. Die Statistiken beweisen, wie notwendig die Hitze-Regelung am Bau ist. 2019 bekamen insgesamt 39.122 Bauarbeiter aus 5.245 Baubetrieben Hitzefrei. 7.198 Bauarbeiter aus 1.143 Betrieben waren es in Niederösterreich. Viele Firmen haben also im Interesse ihrer Beschäftigten und deren Gesundheit gehandelt. 
 
Abg. z. NR Rudolf Silvan, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Niederösterreich: „Arbeiten in der Hitze und unter großer UV-Belastung ist sehr gefährlich. Die Arbeitgeber müssen ihre Bauarbeiter schützen, wo immer es geht!“
 
Bauarbeiter sind durch Hitze und UV-Strahlung zusätzlich zu ihrer Schwerstarbeit zahlreichen Gesundheitsgefährdungen ausgesetzt, die bis zu Hitzschlägen und Hautkrebs reichen. Darüber hinaus schwächt die Hitze die Konzentrationsfähigkeit, die Gefahr von Arbeitsunfällen steigt dramatisch. 
 
Silvan und GBH-Landesvorsitzender Karl Votava appellieren deshalb an die Arbeitgeber, alle Maßnahmen zu setzen, um das Arbeiten unter Hitze und UV-Strahlung für die Beschäftigten erträglicher zu machen. Votava: „Trinkpausen sind Pflicht, der Arbeitgeber muss außerdem für die Schutzausrüstung seiner Beschäftigten sorgen – das gilt auch für den Sonnenschutz. Wenn es irgendwie möglich ist, sollen Arbeiten in den Schatten verlegt werden.“
Werden 32,5 Grad Celsius an Hitze überschritten, sollen die Arbeit- und Auftraggeber unbedingt die Hitzeregelung nutzen, so die beiden Gewerkschafter: „Fakt ist, diese Temperaturen werden erst am Nachmittag gemessen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben Bauarbeiter schon acht oder mehr Stunden gearbeitet. Da lässt gerade bei dieser Hitze die Konzentration nach, was häufigere Arbeitsunfälle zur Folge haben kann. Auch die `harten´ Bauarbeiter sind nicht unverwundbar, auch sie brauchen gesunde Arbeitsbedingungen.“
 
Silvan brachte das Thema Hautkrebsrisiko durch Arbeiten im Freien zuletzt einmal mehr in den Nationalrat. Der Gewerkschafter, der auch Mitglied im Gesundheitsausschuss des Parlaments ist, hat unter dem Titel „Stopp dem Krebs am Arbeitsplatz – menschliches Leid durch nicht anerkannte Berufskrankheiten verhindern!“ eine Petition eingebracht. Ziel ist es, den weißen Hautkrebs – wie in Deutschland seit 2015 der Fall – in Österreich als Berufskrankheit anzuerkennen. Denn ArbeitnehmerInnen erhalten nur für Krankheiten, die in der Liste der Berufskrankheiten erfasst sind, eine Entschädigungsleistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung. 
 
Klimawandel erfordert Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Für die nächsten Tage appelliert die GBH, Hitzefrei auf Baustellen zu gewähren.
 
Die Entscheidung, Hitzefrei ab 32,5 Grad Celsius zu ermöglichen, ist aufgrund des Klimawandels ein gesundheitspolitisch wichtiger und notwendiger Schritt. Abg. z. NR Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH): „Leider gibt es noch immer zu viele schwarze Schafe unter den Arbeitgebern und Auftraggebern, denen die Beschäftigten anscheinend egal sind. Kein Bauwerk kann so wichtig sein, dass dafür die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird. Hitzefrei muss offenbar gesetzlich verankert werden. Schade, aber anscheinend geht es nicht anders. Kein Bauarbeiter soll in Zukunft wegen der Hitzebelastung gesundheitliche Schäden bis zum Tod erleiden. Alle Unternehmen und Auftraggeber müssen menschlich reagieren.”
 
 
SERVICE: Die wichtigsten Fakten der aktuellen Hitzefrei-Regelung
 
  • Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab mittags bzw. am Nachmittag hitzefrei).
  • Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat das Recht auf Hitzefrei.
  • Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert. 
  • Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können ArbeitgeberInnen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.
 
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