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GBH OÖ appelliert, Hitzefrei zu geben

Ab 32,5 Grad kann am Bau Hitzefrei gewährt werden. Arbeitsunfälle bei Hitze steigend.
Die Hitzeregelung ab 32,5 Grad für den Baubereich hat bei der letzten Hitzewelle 2019 gegriffen. Jede zweite Firma hat sie genutzt und 39.122 Bauarbeiter bekamen laut Statistiken der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse) 2019 Hitzefrei. In Oberösterreich waren es 7.716 Bauarbeiter. Da nicht alle Firmen diese Regelung nutzen, fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Oberösterreich aufgrund des Klimawandels und zum Schutz der Gesundheit auf Baustellen einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. 
 
Die erste Hitzewelle 2021 hat uns fest im Griff. Sie wird nicht die letzte des Jahres sein: Die fünf heißesten Sommer der Messgeschichte wurden ab dem Jahr 2000 gemessen, wie Experten der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) bestätigen. Die Statistiken beweisen, wie notwendig die Hitze-Regelung am Bau ist. 2019 bekamen insgesamt 39.122 Bauarbeiter aus 5.245 Baubetrieben Hitzefrei. 7.716 Bauarbeiter aus 981 Betrieben waren es in Oberösterreich. Viele Firmen haben also im Interesse ihrer Beschäftigten und deren Gesundheit gehandelt. 
 
Harald Dietinger, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Oberösterreich: „Auch die `harten Männer´ am Bau sind nicht unverwundbar. Schwerstarbeit in großer Hitze ist gefährlich. Wir reden da nicht nur von Sonnenbränden, sondern von gesundheitlichen Folgen vom Hitzschlag bis zum Hautkrebs und von einer deutlich erhöhten Unfallgefährdung für die Bauarbeiter.“
 
Deshalb appellieren Dietinger und GBH-Landesvorsitzender Josef Affengruber, selbst Betriebsratsvorsitzender einer großen Baufirma, an die Arbeitgeber, alle Maßnahmen zu setzen, um das Arbeiten unter Hitze für die Beschäftigten erträglich zu machen. Das heißt: Ausreichende Trinkpausen ermöglichen, Sonnenschutz zur Verfügung stellen und, wann immer es möglich ist, die Arbeit in den Schatten verlegen. Wird es zu heiß, ist aber auch das nicht ausreichend: Wenn 32,5 Grad Celsius an Hitze überschritten werden, müssen die Arbeiten eingestellt werden, so die Gewerkschafter: „Wir appellieren hier an die Vernunft und die Menschlichkeit der Arbeitgeber: Niemand will doch Arbeitsunfälle mit schwersten Verletzungen riskieren“, so Dietinger und Affengruber.
 
Klimawandel erfordert Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Für die nächsten Tage appelliert die GBH, Hitzefrei auf Baustellen zu gewähren.
 
Die Entscheidung, Hitzefrei ab 32,5 Grad Celsius zu ermöglichen, ist aufgrund des Klimawandels ein gesundheitspolitisch wichtiger und notwendiger Schritt. Abg. z. NR Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH): „Leider gibt es noch immer zu viele schwarze Schafe unter den Arbeitgebern und Auftraggebern, denen die Beschäftigten anscheinend egal sind. Kein Bauwerk kann so wichtig sein, dass dafür die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird. Hitzefrei muss offenbar gesetzlich verankert werden. Schade, aber anscheinend geht es nicht anders. Kein Bauarbeiter soll in Zukunft wegen der Hitzebelastung gesundheitliche Schäden bis zum Tod erleiden. Alle Unternehmen und Auftraggeber müssen menschlich reagieren.”
 
SERVICE: Die wichtigsten Fakten der aktuellen Hitzefrei-Regelung 
 
  • Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab mittags bzw. am Nachmittag hitzefrei).
  • Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat das Recht auf Hitzefrei.
  • Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert. 
  • Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können ArbeitgeberInnen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.
 
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