GBH

GBH-Muchitsch fordert Rechtsanspruch auf Hitzefrei

Appell an Baufirmen: Hitzefrei anwenden, nicht warten, bis wieder ein Hitzetoter zu beklagen ist
Sommer, Sonne, Hitze. Viele denken an ihren Urlaub oder genießen ihn bereits. Doch die zunehmende Hitze durch den Klimawandel macht den Beschäftigten immer mehr zu schaffen, vor allem jenen, die im Freien oder in nicht klimatisierten Werkshallen Schwerarbeit verrichten müssen. Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) erneuert angesichts der hohen Temperaturen ihre Forderung nach einer rechtsverbindlichen Hitzeregelung.
 
Große Hitze beeinträchtigt nicht nur die physische und psychische Leistungsfähigkeit, sondern kann dramatische gesundheitliche Folgen bis zum Hitzetod haben. 
 
„Der Baubereich hat eine Hitzefrei-Regelung, die einzigartig ist. Ein Arbeitgeber kann seinen Beschäftigten auf den Baustellen Hitzefrei geben, wenn die der Baustelle nächstgelegene Messstelle der Geosphere Austria 32,5 Grad Celsius erreicht hat. Bauarbeiter können diesen Wert über eine von GBH, AK und Global 2000 entworfene Hitze.App abrufen. Was noch fehlt, ist ein Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Denn leider gibt es immer noch `schwarze Schafe´, die diese Regelung nicht in Anspruch nehmen“, erklärt der GBH-Bundesvorsitzende Abg.z.NR Josef Muchitsch.
 
Wendet ein Betrieb die Hitzefrei-Regelung an, gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent und eine Refundierung an den Arbeitgeber durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). „Der Arbeitgeber hat also nicht einmal die Kosten zu tragen. Dazu kommt, dass derart hohe Temperaturen meist erst zu Mittag oder am frühen Nachmittag gemessen werden. Da haben Bauarbeiter schon sechs bis acht Stunden Schwerarbeit hinter sich. Trotzdem sind immer noch viele Arbeit- und Auftraggeber nicht willens, die Hitzefrei-Regelung umzusetzen“, führt Muchitsch aus.
 
Bauarbeiter können nicht in den Schatten flüchten oder die Klimaanlage aufdrehen. Der Sommer ist Bau-Hauptsaison mit engen Bauterminen und vielen Überstunden unter schwierigsten Arbeitsbedingungen. Gerade am Bau müssen Arbeitgeber ihrer Verpflichtung nachkommen, ihre Beschäftigten zu schützen. Dazu gehören auch ausreichende Trinkpausen, Sonnenschutz, die Vorverlegung der Arbeitszeit und Berücksichtigung bei Fertigstellungsterminen durch die Auftraggeber, vor allem aber die Nutzung der Hitzefrei-Regelung.
 
„Wir dürfen nicht warten, bis wir den ersten Hitzetoten des Jahres zu beklagen haben, wir müssen jetzt handeln. Kein Bauwerk oder Fertigstellungstermin kann so wichtig sein, dass Menschenleben gefährdet werden! Wir fordern einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei und die Senkung der Hitzegrenze auf 30 Grad Celsius. Darüber hinaus muss es endlich auch Maßnahmen für alle anderen Beschäftigten geben, die an ihrem Arbeitsplatz unter der enormen Hitze leiden“, so Muchitsch abschließend.
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
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