GBH

GBH erteilt Siesta klare Absage: Völlig praxisfern und somit untauglich am Bau

GBH fordert stattdessen: Begrenzung der Höchstarbeitszeit bei Hitze. Auftraggeber in Verantwortung nehmen. Bauzeitplan anpassen. Rechtsanspruch auf Hitzefrei ab 30 Grad.
Seit Tagen wird über eine Siesta – eine unbezahlte Unterbrechung der Arbeitszeit an Hitzetagen – diskutiert. Dieser Vorschlag ist für die GBH (Gewerkschaft Bau-Holz) praxisfern. Die GBH fordert eine Begrenzung der Höchstarbeitszeit an Hitzetagen und eine Berücksichtigung im Bauzeitplan. Baufirmen dürfen für ihre Menschlichkeit nicht mit Pönalen bestraft werden.
 
GBH-Bundesvorsitzender Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Oberflächlich betrachtet hört sich die Idee einer Siesta gar nicht so schlecht an. Schaut man jedoch genauer hin, sollte jeder feststellen, dass eine ‚Siesta‘ praxisfern und untauglich ist – speziell am Bau. Tatsache ist: Durch einen früheren Baubeginn leisten Bauarbeiter bis zum Nachmittag bereits bis zu 8 Stunden Schwerstarbeit. Diese soll nach einer ‚Siesta‘ wieder aufgenommen werden? Wo soll eine ‚Siesta‘ stattfinden? Sollen Bauarbeiter im heißen Container oder gar Bus warten, bis die Temperaturen am Abend wieder erträglicher werden? Fakt ist, dass Wohnorte oft viele Kilometer von den Baustellen entfernt sind. Arbeitsmediziner, welche diese ‚Schnapsidee‘ befürworten, sollten eine Baustelle besuchen und die Praxis vor Ort miterleben. Eine ‚Siesta‘ ist keine Lösung.“
 
Arbeitszeitbegrenzung an Hitzetagen. Es geht um Hitzestunden und nicht ganze Hitzetage.
 
Um die Gesundheit der Beschäftigten am Bau zu schützen, müssen die Arbeitszeiten an Hitzetagen verkürzt werden. Durch einen früheren Arbeitsbeginn leisten die Beschäftigten am Bau bereits jetzt bis zu 8 Stunden Schwerstarbeit, bevor es zu unerträglichen Temperaturen jenseits der 30 Grad am Nachmittag kommt. Die Klimaerwärmung macht einen Rechtsanspruch auf „Hitzefrei“ ab 30 Grad notwendig. 
 
Hitzetage bei Fertigstellungstermin berücksichtigen. Baufirmen dürfen für ihre Menschlichkeit nicht mit Pönalen bestraft werden. 
 
Auch Bauherren müssen die Klimaänderung akzeptieren und Verantwortung übernehmen. Muchitsch: „Die Zeit, in welcher ‚Hitzefrei‘ gewährt wird, muss beim Fertigstellungstermin berücksichtigt werden. Aufgrund der klimatischen Veränderungen kann darauf bereits bei der Erstellung des Bauzeitplans und vor Baubeginn Rücksicht genommen werden.”
 
In fast allen Regionen Österreichs kann aufgrund der Klimaveränderung und bei guter Planung bereits Jahresbeschäftigung stattfinden. 
 
Muchitsch: „Es geht nicht um hitzefreie Tage, sondern hitzefreie Stunden. Und Bauwerke werden nicht in Tagen oder Wochen errichtet, sondern in Monaten oder oft Jahren. Bei guter Planung steht einem zeitgerechten Fertigstellungstermin trotz ‚Hitzefrei‘ und mehr Menschlichkeit nichts im Wege.“
 
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Bundespensionist:innenkonferenz

Wann7. bis 8. Mai 2024 WoWien

GBH-Bundesfrauenkonferenz

Wann27. bis 28. Mai 2024 WoWien

GBH-Bundesjugendkonferenz

Wann8. Juni 2024 WoLenzing
GBH und Social Media