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v.l.n.r.: GBH-BV Abg.z.NR Josef Muchitsch, Teresa Tausch, Fridays for Future, Fabian Hattendorf, System Change not Climate Change, AK-Präsidentin Renate Anderl
v.l.n.r.: GBH-BV Abg.z.NR Josef Muchitsch, Teresa Tausch, Fridays for Future, Fabian Hattendorf, System Change not Climate Change, AK-Präsidentin Renate Anderl v.l.n.r.: GBH-BV Abg.z.NR Josef Muchitsch, Teresa Tausch, Fridays for Future, Fabian Hattendorf, System Change not Climate Change, AK-Präsidentin Renate Anderl

Bündnis „Menschen und Klima schützen statt Profite“ legt arbeitsrechtlichen Plan für Hitzefrei ab 30 Grad vor

Bündnis „Menschen und Klima schützen statt Profite“ aus AK, Gewerkschaft und Klimabewegung präsentierte ausführliche Forderungen zur Reform des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG) und angrenzender Rechtsvorschriften
Nachdem sich das Bündnis „Menschen und Klima schützen statt Profite“ aus AK, Gewerkschaft und Klimabewegung im Oktober 2023 formiert hatte, wurden nun ausführliche Forderungen zur Reform des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG) und angrenzender Rechtsvorschriften ausgearbeitet und anlässlich einer Pressekonferenz vorgestellt.
 
Das Bündnis "Menschen und Klima schützen statt Profite" hat einen arbeitsrechtlichen Plan für Hitzefrei ab 30 Grad vorgelegt. Die Forderungen beinhalten eine Reform des Arbeitnehmer:innenschutzgesetzes (ASchG) und angrenzender Rechtsvorschriften. Ein Entschließungsantrag im Nationalrat soll die Regierung zum Handeln bewegen, um Beschäftigte vor Gesundheitsgefahren im Sommer zu schützen. Gemeinsam mit dem Bündnis hat die Arbeiterkammer dazu detaillierte Eckpunkte eines klimafitten Arbeitsrechts ausgearbeitet.
 
Die Forderungen beinhalten echte Temperaturobergrenzen für Innenräume, wie eine Maximaltemperatur von 30°C, und verpflichtende Maßnahmen ab 25°C. Eine Novellierung der Hitzeregelung am Bau mit einem Rechtsanspruch auf Hitzefrei ab 30°C wird gefordert, ebenso wie Schutzmaßnahmen für alle Outdoorworker:innen bei Temperaturen über 30°C. Hierbei wird bezahlt Hitzefrei für alle Beschäftigten im Freien gefordert, sofern vom Arbeitgeber keine kühlere Alternative angeboten wird. Spezielle Regelungen für Arbeitsplätze in öffentlichen Infrastrukturbereichen und für Hitzearbeitsplätze werden ebenfalls eingefordert.
 
Das Bündnis plant, den Forderungskatalog per Entschließungsantrag dem Nationalrat vorzulegen. Nationalratsabgeordneter und Baugewerkschaftsvorsitzender Josef Muchitsch hofft auf breite Unterstützung im Parlament und kündigt Aktionen auf Baustellen an, sollten legistische Änderungen ausbleiben: „Die nächste Hitzewelle kommt bestimmt. Kein Mensch darf mehr unter der steigenden Hitze aufgrund der Klimaänderungen leiden, deshalb haben wir ein fertiges Papier ausgearbeitet. Jetzt liegt es an der Regierung, dieses auch umzusetzen."
 
Alle Forderungen auf einen Blick
 
Neuregelung der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV): 
  • Rechtsanspruch auf Hitzefrei
  • Senkung der Temperaturobergrenze auf 30°C
 
Schaffung einer neuen Rechtsgrundlage, mit der für alle Outdoorworker:innen ab 30°C bezahlt Hitzefrei gewährt werden kann
  • Systemrelevante Berufe: Statt Hitzefrei 8 Stunden Höchstarbeitszeit und mehr bezahlte Pausen
  • Vorausschauende Dienstplanung für Hitzetage (insb. Verlegung des Arbeitsbeginns)
  • Verbot der Anordnung von Mehr- und Überstundenleistungen an Hitzetagen
  • Neuregelung für auswärtige Arbeitsstellen (z.B. Arbeit in Gartenanlagen), die nicht unter die Arbeitsstättenverordnung fallen
  • Festlegung von UV-Schwellenwerten in der Verordnung optische Strahlung (VOPST)
  • Arbeitsniederlegung bei Ozonalarm
  • jährliche Hautuntersuchung für Outdoor-Worker:innen im Rahmen der Arbeitszeit
  • Anerkennung von hellem Hautkrebs als Berufskrankheit
  • Arbeitszurückbehaltungsrecht bei Missachtung von Vorschriften des Arbeitnehmer:innenschutzes
  • Dienstverhinderungen vermeiden, indem sicheres Arbeiten durch Konkretisierung der Arbeitgeberpflichten gefördert wird 
Festlegung von echten Temperaturobergrenzen für die Arbeit in Innenräumen:
  • Ab 25°C verpflichtender Maßnahmenkatalog
  • Einführung von Strafbestimmungen
  • Ab einer Raumtemperatur von 30°C bezahlt Hitzefrei, solange vom Arbeitgeber keine kühlere Alternative angeboten wird
  • Entlastungsmaßnahmen für „echte“ Hitzearbeitsplätze
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
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