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v.l.n.r.: Florian Tauber (Vorsitzender GBH Tirol), Christian Hauser (Landesgeschäftsführer GBH Tirol)
v.l.n.r.: Florian Tauber (Vorsitzender GBH Tirol), Christian Hauser (Landesgeschäftsführer GBH Tirol) v.l.n.r.: Florian Tauber (Vorsitzender GBH Tirol), Christian Hauser (Landesgeschäftsführer GBH Tirol)

8-Stunden-Tag an Hitzetagen

„Baubranche braucht angesichts des 12-Stunden-Arbeitstages faire Arbeitszeiten“

30 Grad und mehr waren im heurigen Sommer auch in Tirol keine Seltenheit. Christian Hauser, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz Tirol, fordert deshalb, dass die Arbeitszeit am Bau im Freien an Hitzetagen mit mehr als 30 Grad auf maximal 8 Stunden täglich beschränkt werden muss. „Auch die bereits bestehende Hitzeregelung am Bau, wonach ab 35 Grad auf Anordnung des Dienstgebers die Arbeit eingestellt werden kann, muss in einen verbindlichen Rechtsanspruch für den Arbeitnehmer umgewandelt werden. Es kann nicht sein, dass der Arbeitgeber vom klimatisierten Büro aus bestimmt, ob bei über 35 Grad auf der Baustelle noch gearbeitet wird oder nicht - und das 12 Stunden am Tag“, so Hauser.

„Der nächste heiße Sommer kommt bestimmt. Daher gilt es schon jetzt, die Voraussetzungen zu schaffen, die Bauarbeiter vor solch unmenschlichen Arbeitsbedingungen zu schützen“, fordert auch Florian Tauber, Landesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz Tirol. Arbeiten bei Hitze in den Schatten zu verlagern ist in den meisten Fällen nicht möglich. „Daher sind die Bauarbeiter gezwungen, in der prallen Sonne zu arbeiten. An solchen Hitzetagen werden zum Beispiel bei Asphaltierarbeiten 60 Grad und mehr gemessen. Arbeiten bei solchen Bedingungen schadet der Gesundheit und kratzt am Image der Baubranche“, ist Hauser überzeugt.

8 Stunden Arbeit pro Tag bei 30 Grad Plus sind genug

Die beiden Gewerkschafter treten daher mit einem Lösungsvorschlag an die Politik heran und fordern eine Änderung des Arbeitszeitgesetzes. „Wir wollen, dass bei prognostizierten Hitzetagen mit 30 Grad eine maximale Arbeitszeit von 8 Stunden täglich gesetzlich festgeschrieben wird. Als Ausgleich dazu soll es jedoch beim Arbeitsbeginn (in der Früh) mehr Flexibilität geben“, so Hauser und Tauber. Sie erwarten sich, dass diese Vorschläge bis zum Sommer 2019 zur Umsetzung kommen.

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