GBH

Huss/ÖGK: Vor Arztbesuchen bitte telefonische Beratung in Anspruch nehmen

Arztpraxen immer noch stark frequentiert
Andreas Huss, Arbeitnehmerobmann der ÖGK, ersucht dringend alle PatientInnen, vor einem Arztbesuch in der Praxis die telefonische Beratung beim Arzt in Anspruch zu nehmen. Medikamente, gerade auch für Menschen aus Risikogruppen, sollen unbedingt von jüngeren Angehörigen oder Hilfsdiensten aus der Apotheke abgeholt werden. 
 
Nach wie vor sind die Arztpraxen in vielen Teilen Österreichs gut gefüllt oder überfüllt. Das, obwohl seit einer Woche auch eine telefonische Behandlung und eine telefonische Rezeptbestellung möglich ist.
 
Das führt natürlich zu einem erhöhten Risiko, sich in einer Arztpraxis anzustecken. Die Gefahren gerade für ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen sind mittlerweile ausreichend bekannt. Arztpraxen, in denen infizierte PatientInnen waren, müssen geschlossen werden. Das reduziert wiederum die ärztliche Versorgung und muss daher verhindert werden.
 
Andreas Huss, Arbeitnehmerobmann der ÖGK, ersucht daher dringend, vor einem Arztbesuch unbedingt die telefonische Beratung in Anspruch zu nehmen und erst, wenn der Arzt es empfiehlt, die Arztpraxis aufzusuchen. Das ermöglicht auch eine zeitliche Einteilung, die die Menschenmengen und somit die Ansteckungsgefahr in Grenzen hält.
 
Huss: „Wir möchten uns auf diesem Weg auch bei allen ÄrztInnen und dem Praxispersonal für das Offenhalten der Praxen und die tolle Betreuung der PatientInnen bedanken. Die niedergelassenen Ärzte beweisen damit einmal mehr, dass die Hausarztpraxis die Basis unserer medizinischen Versorgung darstellt.“
 
Zudem schlägt Huss vor, dass ÄrztInnen aus dem Pool der Fachärzte, die offenbar weniger belastet sind, etwa zur telefonischen Beratung die Hausärzte unterstützen, um eine ev. Mehrbelastung bewältigen zu können.
 
„Die ÖGK hat ein Paket geschnürt, das die persönlichen Kontakte reduziert und so die besonders betroffenen Menschen optimal schützen kann“, so Huss.
 
Krankschreibungen und Therapien:
 
Arztbesuche sollen auf ein Minimum reduziert werden. Daher ist ab sofort eine telefonische Krankschreibung durch den behandelnden Arzt/die behandelnde Ärztin möglich. Wenn möglich, ist diese gleich mit Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit auszuführen.
 
Gesprächstherapien (durch Arzt/Ärztin, PsychotherapeutIn, PsychologIn, Hebammen) können telemedizinisch (Telefon, Video, Skype..) durchgeführt werden.
 
 
Medikamente:
 
Rezepte können telefonisch beim Arzt/bei der Ärztin bestellt und von diesem/dieser ausgestellt werden. Der/Die PatientIn muss dem Arzt/der Ärztin nicht persönlich bekannt sein. Die Abholung in der Apotheke erfordert nicht mehr unbedingt ein Papierrezept. Die Übermittlung des Rezepts an die Apotheke kann auch auf einem anderen Weg erfolgen (z.B. elektronisch). Dort kann das Medikament, auch von einer Betreuungsperson, unter Angabe von Namen, Wohnadresse und SV-Nummer des/der Versicherten, abgeholt werden.
Für die meisten bisher chefarztpflichtigen Medikamente wird für die Dauer der Pandemie die Chefarztpflicht ausgesetzt. 
 
Heilbehelfe, Hilfsmittel und Transporte:
 
Heilbehelfe und Hilfsmittel sind bis zu einer Kostengrenze von 1.500 Euro bewilligungsfrei. Gleiches gilt für Röntgen und Schilddrüsenuntersuchungen. Krankentransporte sind ebenfalls bewilligungsfrei.
 
Mit all diesen Maßnahmen kann die Ausbreitung des Virus verlangsamt werden und so werden auch die Beschäftigten in den Arztpraxen geschützt.
„Ganz wichtig ist jetzt aber, dass wir die Menschen über 65 Jahren schützen und sie selbst die persönlichen Kontakte weitestgehend reduzieren und von größeren Menschenansammlungen ferngehalten werden. Das entlastet das Spitalspersonal und die Intensivstationen,“ so Huss abschließend.
 
Auch die ÖGK ist natürlich weiterhin erreichbar:
 
Selbstverständlich ist die ÖGK weiterhin für ihre Versicherten da, auch wenn die Kundenservicestellen geschlossen sind.
Anträge können im Eingangsbereich des ÖGK-Kundenzentrums in eine Box eingeworfen werden.
 
Unaufschiebbare persönliche Termine können vorab telefonisch vereinbart werden.
Wenn möglich sollen Anträge, etwa auf Wahlarztrückerstattung, Kostenzuschüsse und dergl., elektronisch eingebracht werden.
 
Wenn Sie über eine Handysignatur verfügen, nutzen Sie die ÖGK-Services unter www.meinesv.at.
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Landeskonferenz Wien

Wann3. April 2024 WoWien

GBH-Landeskonferenz Vorarlberg

Wann13. April 2024 WoFeldkirch

GBH-Landeskonferenz Tirol

Wann20. April 2024 WoAbsam
GBH und Social Media