Die GBH-Bildungseinrichtung
Die Bildungseinrichtung der GBH
Mehr Chancen im Beruf - mehr Chancen am Arbeitsmarkt!
Wir fördern deine Bildung!
Eine weitere Unterstützungsleistung für Mitglieder der Gewerkschaft Bau-Holz, die Kurse zur beruflichen Aus- und Weiterbildung besuchen, ist die Unterstützung aus der Bildungseinrichtung der GBH.
Antragsberechtigt sind Mitglieder der Gewerkschaft Bau-Holz. Bei Kursbeginn muss bereits eine einjährige Mitgliedschaft vorliegen.
Der Kurs muss der Berufsausbildung oder Berufsweiterbildung dienen und bei einem Ausbildungsträger mit Öffentlichkeitsrecht (z.B. VHS, BFI, WIFI usw.) besucht worden sein.
Dem Förderungsantrag ist eine Kopie des Kursprogramms, des Abschlusszeugnisses (z.B. Werkmeisterschule dritte Klasse) sowie eine auf den Antragsteller bezogene Rechnung oder Bestätigung bzw. die Kopie eines Zahlscheines beizulegen.
Zuschüsse werden bis zu 50 % der Teilnehmergebühr (oder angekaufter und mittels Rechnung belegter Arbeitsmittel), maximal Euro 400,--, gewährt.
Entstehen bei einem Kursbesuch keine Teilnehmergebühren oder Kosten für Arbeitsmittel, jedoch sonstige Aufwendungen wie z.B. Quartier- oder Fahrtkosten (z.B. beim Besuch der Bauhandwerkerschule), wird nach Abschluss des Kurses eine Pauschalabgeltung von 50 %, maximal Euro 100,--, gewährt.
Nach Ausschöpfung der Höchstgrenze der Förderung von Euro 400,-- kann ein weiterer Antrag an die Bildungseinrichtung erst wieder nach fünf Jahren Mitgliedschaft gestellt werden.
Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.
Antragsformulare sind in allen GBH-Landesorganisationen erhältlich.