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Dreijahresabschluss im Kollektivvertrag für das kunststoffverarbeitende Gewerbe

GBH: Erstmals in der Geschichte wurde eine Parallelverschiebung erreicht

Kollektivvertrag/GBH/Muchitsch/Kunststoffgewerbe

Dreijahresabschluss im Kollektivvertrag für das kunststoffverarbeitende Gewerbe
GBH: Erstmals in der Geschichte wurde eine Parallelverschiebung erreicht =

Wien (GBH/ÖGB). In der ersten Kollektivvertrags-Verhandlungsrunde konnte gestern, Montag, Abend für knapp 11.000 ArbeiterInnen im kunststoffverarbeitenden Gewerbe ein Dreijahresabschluss erreicht werden.++++

Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne steigen im ersten Jahr um 1,5 Prozent. Die Löhne in der Lohngruppe Vb steigen um rund 2,4 Prozent auf 1.460 Euro brutto. In einem nächsten Schritt steigen die Löhne dieser Lohngruppe ab 1.5.2018 auf mindestens 1.500 Euro brutto. Zusätzlich wird vereinbart, dass die ArbeiterInnen in der Lohngruppe Vb nach spätestens zwei Jahren Dienstzugehörigkeit in die Lohngruppe Va umzureihen sind. Damit sind zwei zentrale Forderungen der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) zur Überschreitung des Mindestlohnes von 1.500 Euro auch in dieser Branche erreicht worden.

Für 2018 und 2019 wurden weitere Lohnerhöhungen vereinbart.

Erstmals in der Geschichte wurde eine Parallelverschiebung im Kunststoffgewerbe vereinbart. Das heißt, dass auch Löhne über dem kollektivvertraglichen Mindestlohn verpflichtend erhöht werden müssen.

Verhandlungsleiter auf Seiten der GBH ist GBH-Bundesvorsitzender Abg.z.NR Josef Muchitsch: „Mit der erstmaligen Umsetzung der Parallelverschiebung und rahmenrechtlichen Verbesserungen sowie der Umsetzung von 1.500 Euro Mindestlohn ist uns im kunststoffverarbeitenden Gewerbe ein echter Durchbruch gelungen.“

Zwtl.: Wesentliche Verbesserungen im rahmenrechtlichen Teil

Bezüglich des Bereiches Abfertigung alt gilt nun, dass im Todesfall unterhaltsberechtigte Personen (Erben) Anspruch auf die volle Höhe (100 Prozent) des Abfertigungsbetrages haben statt wie bisher auf den halben Abfertigungsbetrag (50 Prozent).

Die Sozialpartner einigten sich außerdem darauf, dass im Kollektivvertrag eine Empfehlung für eine Fortzahlung des Entgeltes für den gesamten Arbeitstag am 24. und 31.12. ausgesprochen wird.

Die bisherige Störzulage wird mit der modernen Textierung, wie bei den Tischlern, in den Grundzügen übernommen, ebenso das neu bestehende Arbeitszeitmodell der Tischler.

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