GBH: Historischer KV-Abschluss für 40.000 TischlerInnen
Jahrzehntelang forderte die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) eine kollektivvertraglich verpflichtende Ist-Lohn Erhöhung. Gestern (Anmerkung 3. Mai 2016) einigten sich die Sozialpartner auf eine Einführung ab 1. Mai 2016.
Weitere Eckpunkte des Kollektivvertragsabschlusses für 2 Jahre
- Einführung einer neuen modernen Lohnordnung
- Neuregelung der Außerhauszulage - NEU Taggeld
- Überarbeitung der Regelung der flexiblen Arbeitszeit - Bandbreite
- ab 1.5.2016 Erhöhung der tatsächlichen Löhne um 0,15 EUR je Stunde; das sind rund 360 Euro im Jahr!; Lehrlingsentschädigung Plus 1,5 %
- ab 1.5.2017 Erhöhung um den Verbraucherpreisindex Plus 0,5 % sowie Aufrechterhaltung der Überzahlung (Parallelverschiebung)
Erklärung Ist-Lohn-Erhöhung: Eine Ist-Lohnerhöhung sieht vor, dass nicht nur die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, sondern auch die tatsächlich bezahlten Löhne – die Ist-Löhne – erhöht werden.
Nähere Infos folgen nach Abstimmung der KV-Texte auf Expertenebene.