GBH

Holz-Sägeindustrie: Plus 3,05 bis 3,15 % bei KV-Löhnen und Gehältern, + 7,2 % bei Lehrlingen und bei IST-Lohn und Gehalt + 2,95 %

Kräftige Lohn- und Gehaltserhöhungen in der Holzindustrie

In der zweiten KV-Runde einigten sich gestern Abend die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) sowie der Fachverband der Holz- und Sägeindustrie. Ab 1. Mai 2018 steigen für 38.000 Beschäftigte aus 1.500 Betrieben die KV-Gehälter und KV-Löhne um 3,05 bis 3,15 Prozent, die Ist-Löhne und Gehälter um 2,95 Prozent, jedenfalls aber um 60 Euro. Diese 60 Euro bedeuten bei den kleineren Einkommen bis zu 3,46 Prozent Lohnerhöhung. Bei den Lehrlingen gibt es mit plus 7,2 Prozent ein starkes Zeichen für die Jugend in dieser Branche. Weitere Verbesserungen konnten im Rahmenrecht erzielt werden.

GBH-Bundesvorsitzender und Verhandlungsleiter Abg. z. NR Josef Muchitsch: „Die Branche kann auf ein Rekordjahr zurückblicken. Selten ging es den Holz-, Säge- und Faserspanbetrieben so gut wie jetzt. Auch der Ausblick für das heurige Jahr verspricht sehr gute Erträge. Mit dem nun vorliegenden Ergebnis haben die Beschäftigten einen fairen Anteil an diesem Konjunkturhoch erhalten. Wir haben damit für alle Beschäftigten aus der Holz-, Säge- und Faserspanindustrie und deren Familien ein starkes Plus bei den Realeinkommen erreicht."

Verbesserungen gibt es auch bei der Reisekostenregelung für Inlandsdienstreisen. Hier werden die Taggelder einheitlich auf 38 Euro erhöht. Diese gelten seit heuer auch für Auslandsreisen, wenn sie den nun verbindlichen Anspruch auf Reisediäten der Bundesbediensteten übersteigen. Die Diäten für die Lenker werden von 26,40 auf 28,40 Euro erhöht.

Erstmals wird im Kollektivvertrag das Thema All-Inclusive-Verträge behandelt. Hier wird ab heuer die Vergleichsrechnung einmal pro Jahr, eine Probezeit, die Bedachtnahme auf psychische und physische Belastungen, und einiges mehr geregelt.

„Mit diesem Passus nehmen wir uns diesem Thema in einer beispielhaften Form an. Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter/innen bringen damit eindrucksvoll zum Ausdruck, dass sie durch den Kollektivvertrag für saubere Verhältnisse sorgen wollen,“ freut sich Andreas Schauer Verhandlungsleiter auf Seiten der GPA-djp.

Klares Plus für Lehrlinge

Die Sozialpartner bekennen sich zur Fachkräfteausbildung und werten Lehrlinge finanziell auf. Gewerbliche Lehrlinge erhalten zukünftig eine Lehrlingsentschädigung in Höhe von 40 bis 90 Prozent des Monatslohnes eines Facharbeiters der Lohngruppe III. Das entspricht einer zusätzlichen Erhöhung um 4,05 Prozent, sodass sich die Lehrlingsentschädigungen ab 1.5.2018 um insgesamt 7,2 Prozent erhöhen. Kaufmännische Lehrlinge erhalten eine Erhöhung von 7,1 Prozent.

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