GBH

Wann kann das Überbrückungsgeld bezogen werden?

Der/die ArbeitnehmerIn stellt mindestens zwei Monate vor Beginn des Bezuges einen Antrag und reicht diesen bei der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse ein.

Die BUAK prüft in Zusammenarbeit mit der Pensionsversicherungsanstalt, ob alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

Nach positiver Prüfung wird auf das mittels Bankbestätigung bekanntgegebene Konto der monatliche Netto-Anspruch überwiesen.

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