GBH

Wann kann eine Abfindung bezogen werden?

6 Monate nach dem Ausscheiden aus der Baubranche oder sofort bei Vorlage des Pensionsbescheides, des Überbrückungsgeld-Bescheides oder Tod des/der ArbeitnehmerIn.

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...
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