Die Gewerkschaft Bau-Holz ist auch in Rechtsfragen, die dein Arbeitsverhältnis betreffen, für dich da und stellt bei Streitigkeiten einen Rechtsanwalt zur Verfügung.
12 Monate nach dem Ausscheiden aus der Baubranche oder sofort bei Vorlage des Pensionsbescheides, Austritt nach Geburt oder Tod des/der Arbeitnehmer/s/in.