GBH

Welche Daten und Unterlagen sind bei Antragstellungen bei der BUAK erforderlich?

Antragsformulare sind auf der BUAK-Website unter www.buak.at, telefonisch oder persönlich erhältlich.

Ansprüche auf Abfertigung, Urlaubsersatzleistung, Abfindung sind mittels des vorgesehenen Online-Formulars geltend zu machen.

Folgende Unterlagen werden für jede Auszahlung benötigt:

vollständig ausgefüllte Bankbestätigung inklusive Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (sofern die BUAK diese noch nicht hat!).

Pensionsbescheid, wenn die Abfindung oder die Abfertigung vor Ablauf der gesetzlichen Wartefrist beantragt wird.

Sämtliche Unterlagen der Verlassenschaftsabhandlung, wenn der/die Anspruchsberechtigte verstorben ist.

Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises.

BANKBESTÄTIGUNG

Seit 01.01.2010 ist die BUAK gesetzlich dazu verpflichtet, Ansprüche von ArbeitnehmerInnen ausschließlich bargeldos anzuweisen. Dafür ist es erforderlich, der BUAK mittels des Formulars “Bankbestätigung” die Daten bekannt zu geben.

Das Formular erhalten Sie mit der Arbeitnehmerinformation oder durch telefonische wie persönliche Anfrage. Die BUAK weist nur auf ein Girokonto an, über das der/die
Arbeitnehmer/in verfügungsberechtigt ist.

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