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Wann habe ich Anspruch auf Urlaub?

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um den Urlaub in Anspruch nehmen zu können:

  • der Urlaub muss im Einvernehmen zwischen ArbeitgeberIn und ArbeitnehmerIn vereinbart werden
     
  • der Urlaubsverbrauch kann nur in einem aufrechten Arbeitsverhältnis erfolgen.

Als Anwartschaftswoche gilt eine Kalenderwoche, in die an fünf Arbeitstagen Beschäftigungszeiten nach § 5 BUAG fallen. Diese Voraussetzung gilt auch dann als erfüllt, wenn aufgrund einer anderen Verteilung der Normalarbeitszeit an weniger oder an mehr als fünf Arbeitstagen gearbeitet wird.

Beschäftigungszeiten, die keine volle Kalenderwoche umfassen (wegen Beginns oder Endes des Arbeitsverhältnisses oder Entfall von einzelnen Arbeitstagen, an denen keine Entgeltpflicht des/der Arbeitgebers/in besteht), werden mit anderen solchen Beschäftigungszeiten zusammengerechnet und daraus entstehende volle Anwartschaftswochen berücksichtigt.

Ein/e Arbeitnehmer/in erwirbt nach 52 Anwartschaftswochen innerhalb eines Kalenderjahres den vollen Urlaubsanspruch (25 bzw. 30 Arbeitstage). Der Urlaubsanspruch entsteht im Verhältnis zu den zurückgelegten Beschäftigungswochen (§ 4 Abs. 1a BUAG) innerhalb eines Kalenderjahres.

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