GBH

Was ist die ArbeitnehmerInneninformation der BUAK?

War ein/e Arbeitnehmer/in in einem Baubetrieb beschäftigt, der dem Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegt, so erhält er/sie vierteljährlich, rund sechs Wochen im Nachhinein, eine Information über alle Ansprüche, die bei der Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse (BUAK) geltend gemacht werden können.

Adresse

Der Versand erfolgt an die private Adresse des/der Arbeitnehmer/s/in. Daher ist es dringend nötig, dass der BUAK eine Adressänderung mittels Kopie eines Meldezettels bekannt gegeben wird.

Ab 01.01.2018 erfolgt die Arbeitnehmerinformation auf elektronischem Wege, sofern der/die ArbeitnehmerIn zustimmt.

Mehr zur ArbeitnehmerInneninformation

Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Bundespensionist:innenkonferenz

Wann7. bis 8. Mai 2024 WoWien

GBH-Bundesfrauenkonferenz

Wann27. bis 28. Mai 2024 WoWien

GBH-Bundesjugendkonferenz

Wann8. Juni 2024 WoLenzing
GBH und Social Media