Was ist die ArbeitnehmerInneninformation der BUAK?
War ein/e Arbeitnehmer/in in einem Baubetrieb beschäftigt, der dem Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegt, so erhält er/sie vierteljährlich, rund sechs Wochen im Nachhinein, eine Information über alle Ansprüche, die bei der Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse (BUAK) geltend gemacht werden können.
Adresse
Der Versand erfolgt an die private Adresse des/der Arbeitnehmer/s/in. Daher ist es dringend nötig, dass der BUAK eine Adressänderung mittels Kopie eines Meldezettels bekannt gegeben wird.
Ab 01.01.2018 erfolgt die Arbeitnehmerinformation auf elektronischem Wege, sofern der/die ArbeitnehmerIn zustimmt.