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Silvan: Regierung lässt Risikogruppen im Stich

Arbeitnehmerschutz sollte oberstes Gebot der Stunde sein
 „Noch immer ist keine Lösung für Corona-Risikogruppen in Sicht! Die Regierung darf diese nicht länger im Stich lassen“, ist der Baugewerkschafter Abg.z.NR Rudolf Silvan verärgert.  Die Ankündigung von Gesundheitsminister Rudolf Anschober war unmissverständlich: Die Identifikation der Risikogruppen sollte durch die Krankenkassen erfolgen. Die Daten der Betroffenen seien auf Basis der Medikamentierung zu erheben. Doch: „Passiert ist bis dato nicht viel“ so der Gewerkschafter.
 
Für Silvan ist die Untätigkeit der Regierung inakzeptabel, denn das Thema ist seit Wochen am Tisch. Er sieht die Regierung gefordert, rasch eine klare Richtlinie zum Schutz der Risikogruppen, aber auch zum Schutz von kranken Familienangehörigen oder von Schwangeren herauszugeben. Derzeit muss ein Bauarbeiter, der einen zweifachen Herzinfarkt hatte und zudem Diabetiker ist, weiterhin auf der Baustelle zum Dienst antreten, sofern der Betrieb darauf besteht. Der Gewerkschafter sieht hierin gravierende Mängel in Punkto Arbeitnehmerschutz: „Wir dürfen niemanden vorsätzlich dem Risiko einer Corona-Erkrankung aussetzen“, fordert Silvan.
 
Eindringlich weist Silvan in diesem Zusammenhang nochmals auf die von den Bausozialpartnern ausgearbeitete Handlungsanleitung für Schutzmaßnahmen auf Baustellen aufgrund von COVID-19 hin. Von Arbeitshygiene über die Fahrt zur Baustelle, den richtigen Umgang mit Werkzeug bis hin zur räumlichen Trennung von Arbeitern in Pausen- und Schlafräumen gibt es hier klare Schutzmaßnahmen, die einzuhalten sind. Wenn Baustellen wieder hochfahren, kann das nur unter Einhaltung dieser Maßnahmen passieren. 
 
Zusätzlich gilt es, Unternehmen vor fälligen Strafzahlungen und Pönalen für nicht fristgerechte Fertigstellungen zu schützen. Ein verfrühter Kniefall der Regierung vor den Auftraggebern und Bauherren auf Kosten der Gesundheit der ArbeitnehmerInnen ist der falsche Weg. Die Wirtschaft will früher oder später wieder voll durchstarten – aber: „dies ist nur mit gesunden Arbeitskräften möglich“, erklärt der Gewerkschafter. Im Fall der Fälle gilt es Kurzarbeit zu beantragen, anstatt Kündigungen auszusprechen, um eben dieses „Durchstarten“ mit gesunden ArbeitnehmerInnen und dem bewährten und erfahrenen Personal nach der Krise durchführen zu können.
 
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