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FSG-Huss: Lähmung der Beitragsprüfung beendet, Selbstverwaltung und Arbeitnehmerrechte gestärkt

ÖGK-Arbeitnehmerobmann begrüßt Reparatur der verfassungswidrigen SV-OG Regelung bei der Beitragsprüfung
Zufrieden zeigt sich der Arbeitnehmerobmann der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) mit dem Beschluss im Sozialausschuss, die Beitragsprüfung doch wieder in der ÖGK anzusiedeln. 
 
„Endlich wird jetzt nach langem Ringen die neue, alte Regelung zur eigenständigen Prüfung der Sozialabgaben durch die ÖGK umgesetzt. Die Selbstverwaltung und damit die ArbeitnehmerInnenrechte wurden bestätigt und gestärkt“, so Arbeitnehmer-Obmann Andreas Huss.
 
Die eigenständige Beitragsprüfung der Sozialversicherung in das Finanzministerium zu ziehen war ein großer verfassungswidriger Fehler im Zuge Sozialversicherungs-Umorganisation durch Türkis/Blau. Huss: „Die Beitragsprüfung ist ein zentrales Element der Selbstverwaltung. Die türkis/blaue Regierung ist über unsere Bedenken bezüglich Verfassungswidrigkeit einfach hinweggegangen, so wie es leider auch die aktuell türkis/grüne Regierung in vielen Fällen beibehält. Ich bin froh, dass uns in dieser Sache der Verfassungsgerichtshof Recht gegeben hat.“
 
Mit der jetzt im Sozialausschuss beschlossenen Regelung wird das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs endlich korrekt umgesetzt. Huss: „Die Absichten, die Selbstverwaltung in der Sozialversicherung so weit möglich zu schwächen, haben einen starken Dämpfer bekommen. Das strikte Vorgehen gegen Lohn- und Sozialdumping für einen fairen Arbeitsmarkt ist durch die Prüfung der tatsächlichen, kollektivvertraglichen, Ansprüche der Arbeitnehmer jetzt wieder möglich. Das Finanzministerium hätte nur die korrekte Berechnung der Abgaben geprüft, viele Ansprüche wären verlorengegangen.“
 
„Durch das verantwortungslose Hin und Her der letzten Monate war die Beitragsprüfung immer im planlosen Standby und organisatorisch gelähmt. Der Gesundheitsversorgung und den Versicherten sind dadurch Millionen an Beiträgen entgangen. Wieviel genau verloren ging, werden wir innerhalb der ÖGK noch erheben“, ergänzt Huss.
 
Ab sofort wird von den PrüferInnen der ÖGK wieder überprüft, ob die Unternehmen die Beiträge auch korrekt abführen. Die ArbeitnehmerInnen bekommen damit zumindest zum Teil Einflussmöglichkeiten zurück. „Die ÖGK ist die Versicherung der ArbeitnehmerInnen und diese haben jedes Recht darauf, in ihrer Gesundheitskasse auch selbst zu bestimmen.“ 
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