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KV-Abschluss trotz Corona-Krise

Holz-, Säge- und Faserspanindustrie +1,60 Prozent (gültig ab 1. Juli 2020)
KV-Abschluss trotz Corona-Krise
Erhöhung der IST-Löhne, Akkorde, Prämienverdienste, Leistungslöhne sowie der IST-Gehälter um 1,60%.
 
Parallelverschiebung bleibt aufrecht und wird wie in den vergangenen Jahren durchgeführt (gilt nur für die holzverarbeitende Industrie, inkl. Faser-/Span, nicht für Sägeindustrie).
 
 
Erhöhung der Mindestlöhne und Mindestgehälter und kaufmännischen Lehrlingsentschädigungen um 1,60%.
 
Erhöhung der Lehrlingseinkommen bei kaufmännischen Lehrlingen um 1,60%, für gewerbliche Lehrlinge gelten die Prozentsätze der entsprechenden Facharbeiterkategorien der Kollektivverträge.
 
Die in den Verträgen enthaltenen sonstigen Zulagen erhöhen sich um den KV-Prozentsatz.
 
Die Unternehmen des Fachverbandes der Holzindustrie leisten an alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, welche seit 16.3.2020 beim selben Unternehmen beschäftigt sind, eine Bonuszahlung als Kompensation für die Belastung durch den besonderen Einsatz während der Covidkrise gem. §124b Z. 350 lit. a EStG BGBl. I Nr. 23/2020 i.V.m. §49 Abs. 3 Z30 ASVG in Höhe von 130 Euro ehestmöglich, spätestens jedoch bis 31.10.2020. Ausgenommen davon sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem IST-Lohn bzw. IST-Gehalt über der Höchstbeitragsgrundlage. (5370 Euro)
 
Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die aufgrund einer Kündigung durch das Unternehmen vor Fälligkeit der Corona-Zulage aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden, erhalten die Prämie bei Beendigung.
 
Geltungsbeginn: 1. Juli 2020 für alle Mitgliedsbetriebe des Fachverbandes der Holzindustrie
 
Laufzeit: 1. Juli 2020 bis 30. April 2021 (10 Monate)
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