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ÖGK-Huss: Wo Sozialversicherungsbeiträge verwendet werden, muss Transparenz und Qualität für alle Versicherten herrschen.

PRIKRAF: Mittel der öffentlichen Gesundheitsversorgung müssen im Sinne der Versicherten verwendet werden

„Auch wenn sich der Fachverband Gesundheitsbetriebe in der WKÖ empört zeigt: Der PRIKRAF muss reformiert und endlich transparent gestaltet werden“, bekräftigt ÖGK-Arbeitnehmerobmann Andreas Huss, „ich freue mich, dass das auch der Grüne Klub im Parlament das, zumindest was die Kommissionsbesetzung betrifft, so sieht und hoffe, dass diesbezüglich auch auf den Regierungspartner eingewirkt wird.“

Huss unterstützt die Forderungen des Grünen Gesundheitssprechers Ralph Schallmeiner, rasch Transparenz und Nachvollziehbarkeit in den PRIKRAF zu bringen. „Die drei Krankenversicherungsträger ÖGK, BVAEB und SVS finanzieren den PRIKRAF zu annähernd 100 Prozent. Daher sollen auch diese die Entscheidungen treffen. Deshalb muss die PRIKRAF-Kommission auf Entscheidungsträger der Sozialversicherung – konkret auf drei Mitglieder aus der ÖGK und je ein Mitglied aus BVAEB und SVS – reduziert und unter Bundesaufsicht gestellt werden“, erklärt Huss, „es darf nicht sein, dass im PRIKRAF die Begünstigten statt den ZahlerInnen das Sagen haben.“

Zusätzlich, so Huss, müsse auch sichergestellt werden, dass dort, wo Mittel der öffentlichen Gesundheitsversorgung eingesetzt werden, die Interessen der Versicherten gewahrt sind. „Es ist nicht im Sinne der Versicherten, wenn die Privatklinik Währing mit insgesamt 20 Betten weiter im PRIKRAF verbleibt. Das ist auch gerade in Wien, einer Stadt, die mit Spitalsbetten hervorragend ausgestattet ist, nicht argumentierbar. Es ist auch nicht im Sinne der Versicherten, wenn 14,7 Millionen Euro jährlich an zusätzlichen Mitteln in den PRIKRAF gepumpt werden. Wenn die privaten Krankenanstalten mehr Mittel brauchen, dann sollen sie sich diese von den Privatversicherungen holen. Sonst wird dort ja auch höchster Wert auf Privatsphäre gelegt.“, so Huss.

Die ÖGK finanziert derzeit rund 70 Prozent der PRIKRAF-Leistungen. Allerdings liegen nur knapp über 50 Prozent der ÖGK-Versicherten in den Betten dieser Spitäler. Beamte und Selbstständige nutzen diese also überproportional. Das muss in Zukauft auch bei der Finanzierung berücksichtigt werden. „Es kann nicht sein, dass die ÖGK trotz ungünstigerer Beitragssituation die Versicherten anderer Träger bei der Privatspitalsnutzung zusätzlich unterstützt“, so Huss.

Wenn der PRIKRAF zu beinahe 100 Prozent von den öffentlichen Krankenversicherungsträgern finanziert wird, müssen die Privatspitäler auch Leistungen für die Allgemeinheit erbringen. 10 Prozent der Betten in den PRIKRAF-Spitälern sollen, so Huss, für nicht privatversicherte KassenpatientInnen reserviert werden. Zusätzlich sollten vorhandene Ambulanzleistungen für alle BeitragszahlerInnen nutzbar gemacht werden.

Auch in der Qualitätssicherung müsse mehr getan werden. „Es muss Rückzahlungen geben, wenn beispielsweise PatientInnen aufgrund von Komplikationen oder Behandlungsproblemen aus Privatspitälern in öffentliche Spitäler überwiesen werden müssen. Die BeitragszahlerInnen dürfen hier nicht doppelt zur Kasse gebeten werden“, so Huss abschließend.

 

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