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FSG/ÖGK-Huss: Gleiche Leistungen für alle Versicherten muss das Ziel der Krankenversicherung sein

Einheitliche Ärztehonorare für alle Regionen sind kontraproduktiv
Bereits seit 2016 wurde intensiv an der Leistungsharmonisierung in der Krankenversicherung gearbeitet und der Fokus war dabei immer auf Schaffung einheitlicher Leistungen für die Versicherten über alle Versicherungsträger, also auch für Selbstständige und Beamte, gerichtet. Vom Bodensee bis zum Neusiedler See wurden zusätzliche 84 Mio. Euro jährlich ab 2018 in einheitlichere Leistungen investiert. Daran arbeiten wir weiter, bekräftigt ÖGK-Obmann Andreas Huss.
 
ÖGK-Obmann Andreas Huss: „Für die Versicherten ist es wichtig, dass es in der österreichischen Krankenversicherung gleiche Leistungen gibt, egal, in welchem Beruf oder wo sie arbeiten und wieviel sie einzahlen. Das ist die Grundidee der sozialen und solidarischen Krankenversicherung.“ Dazu braucht es aber auch einen Risikostrukturausgleich zwischen den Kassen und einheitliche Hebesätze (Pensionsbeiträge) für PensionistInnen.
 
Seit der Fusion der Gebietskrankenkassen mit dem SV-OG wurde das Weiterarbeiten an dieser trägerübergreifenden Leistungsharmonisierung aber gebremst. Auf Initiative der FSG-Vertreter konnte zu Jahresbeginn noch eine Anpassung einiger Unterschiede in der Satzung der ÖGK erledigt werden, aber eine Anpassung über alle Krankenversicherungen hinweg wurde jäh gestoppt. Sogar ein Antrag zur umfassenden Leistungsharmonisierung nur für die Versicherten innerhalb der ÖGK, der von den FSG-ArbeitnehmervertreterInnen im ÖGK-Verwaltungsrat eingebracht wurde, ist von der ÖVP/FPÖ/ÖAAB-Mehrheit in der ÖGK abgelehnt worden.
 
Andreas Huss: „Wir müssen an der Leistungsharmonisierung für die Versicherten weiterarbeiten. Einheitliche Honorare, in dem jetzt geforderten Sinn mit ganz vielen verschiedenen Einzelleistungspositionen, sind weder sinnvoll noch finanzierbar. Es entstehen zusätzliche Kosten von in etwa 800 Mio. Euro jährlich und eventuell sogar Fehlanreize für ÄrztInnen, von denen die Versicherten nichts haben.“
 
Der in den Medien angekündigte einheitliche Honorar- und Leistungskatalog der Ärztekammer wurde zwar schon mehrmals in Pressekonferenzen angekündigt, aber, auch der ÖGK, noch nie präsentiert. Der Vorschlag sieht wohl eine Hebung der Tarife bei allen verfügbaren Leistungspositionen auf das höchste Niveau vor. Die Ärztekammer versucht hier die nach Bundesland und Berufsgruppen bisher unterschiedlichen Honorarstrukturen optimal auszunutzen.
 
Andreas Huss: „Die in allen Bundesländern sehr gute Honorierung der Vertragsärzte soll natürlich weitergeführt werden, aber es muss eine sinnvolle Lösung geben. Ich fordere daher die Vereinbarung einer pauschaleren Bezahlung für unsere VertragsärztInnen, die sich nicht mehr so stark an Einzelleistungen orientiert. Hier gibt es bereits sehr gute Vorarbeiten im Haus, die auch von vielen ÄrztInnen unterstützt werden.“
 
Mit einer pauschaleren Honorierung können die Leistungen für die Versicherten harmonisiert werden, wobei es bei den Honoraren weiterhin einen regionalen Spielraum geben wird. So sollen die Landesstellen der ÖGK und die regionalen Ärztekammern weiterhin Honorare abgestimmt nach regionalen Erfordernissen verhandeln. Im Zuge dessen sollen, in manchen Bundesländern da und dort noch fehlende, Leistungsangebote für die Versicherten angepasst werden. So können teilweise grob auseinanderliegende regionale Honorarunterschiede überwunden werden, ohne die Versichertengemeinschaft unnötig zu belasten und Weiterentwicklungen in anderen Bereichen wie Ausbau der Primärversorgung/PVE, Verbesserungen im Bereich der Psychotherapie, der MTD-Berufe, der Gesundheitsförderung & Prävention zu verunmöglichen.
 
Auch wenn die Höhe der Honorare unterschiedlich ist, lt. einer IHS-Studie verdienen etwa Allgemeinmediziner im Bundesschnitt, gerechnet auf 14-mal pro Jahr, rund 7.000 Euro monatlich netto.
 
Andreas Huss: „Investieren wir in die Gesundheit. Jetzt! Aber an der richtigen Stelle.“
 
 
 

 

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