GBH

Baugewerkschaft appelliert, Hitzefrei zu geben

Ab 32,5 Grad kann am Bau Hitzefrei gewährt werden. Arbeitsunfälle bei Hitze steigend.
Die Hitzeregelung ab 32,5 Grad für den Baubereich hat bei der letzten Hitzewelle 2019 gegriffen. Jede zweite Firma hat sie genutzt und 39.122 Bauarbeiter bekamen laut Statistiken der BUAK (Bauarbeiter- Urlaubs und Abfertigungskasse) 2019 Hitzefrei. 4.479 Bauarbeiter waren es in der Steiermark. Da nicht alle Firmen diese Regelung nutzen, fordert die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Steiermark aufgrund des Klimawandels und zum Schutz der Gesundheit auf Baustellen einen Rechtsanspruch auf Hitzefrei. 
 
Die erste Hitzewelle 2021 hat uns fest im Griff. Sie wird nicht die letzte des Jahres sein: Die fünf heißesten Sommer der Messgeschichte wurden ab dem Jahr 2000 gemessen, wie Experten der ZAMG (Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik) bestätigen. Die Statistiken beweisen, wie notwendig die Hitze-Regelung am Bau ist. 2019 bekamen insgesamt 39.122 Bauarbeiter aus 5.245 Baubetrieben Hitzefrei. 4.479 Bauarbeiter aus 712 Betrieben waren es in der Steiermark. Viele Firmen haben also im Interesse ihrer Beschäftigten und deren Gesundheit gehandelt. 
 
Andreas Linke, Landesgeschäftsführer der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) Steiermark: „Angesichts der derzeitigen Hitzewelle erreichen uns wieder zahlreiche Fragen von Bauarbeitern, aber auch Arbeitgebern, zur Hitzeregelung. Leider gibt es immer noch Firmen, die die Hitzeregelung nicht in Anspruch nehmen. Für die Bauarbeiter kann das äußerst gefährlich werden.“ 
 
An heißen Sommertagen ist es besonders wichtig, dass die Bauarbeiter vor Sonne geschützt sind – durch organisatorische Maßnahmen, Kleidung und Sonnenschutz. Außerdem müssen ausreichend Trinkpausen ermöglicht werden. Ab 32,5 Grad Celsius soll die Hitzeregelung auf Baustellen in Anspruch genommen werden.
 
In der Hitze steigt gerade bei Schwerstarbeit die Arbeitsunfallgefahr deutlich an. Linke und GBH-Landesvorsitzender Christian Supper, selbst Betriebsratsvorsitzender eines großen Baubetriebs, richten deshalb einen dringenden Appell an alle Bau-Arbeitgeber und Auftraggeber: „Stellt bitte bei großer Hitze die Arbeiten ein. Meist steigt das Thermometer nur für einige Stunden am Nachmittag über 32,5 Grad Celsius. Da haben die Bauarbeiter schon viele Stunden schwere Arbeit geleistet. Niemand kann doch wegen ein paar `Schlechtwetter´- Stunden in Kauf nehmen wollen, dass Menschen gefährdet werden und sich im schlimmsten Fall bei Arbeitsunfällen schwer verletzen oder gar sterben“, warnen Supper und Linke eindringlich vor den Folgen.
 
Klimawandel erfordert Rechtsanspruch auf Hitzefrei. Für die nächsten Tage appelliert die GBH, Hitzefrei auf Baustellen zu gewähren.
 
Die Entscheidung, Hitzefrei ab 32,5 Grad Celsius zu ermöglichen, ist aufgrund des Klimawandels ein gesundheitspolitisch wichtiger und notwendiger Schritt. Abg. z. NR Josef Muchitsch, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Bau-Holz (GBH): „Leider gibt es noch immer zu viele schwarze Schafe unter den Arbeitgebern und Auftraggebern, denen die Beschäftigten anscheinend egal sind. Kein Bauwerk kann so wichtig sein, dass dafür die Gesundheit der Arbeiter gefährdet wird. Hitzefrei muss offenbar gesetzlich verankert werden. Schade, aber anscheinend geht es nicht anders. Kein Bauarbeiter soll in Zukunft wegen der Hitzebelastung gesundheitliche Schäden bis zum Tod erleiden. Alle Unternehmen und Auftraggeber müssen menschlich reagieren.”
 
SERVICE: Die wichtigsten Fakten der aktuellen Hitzefrei-Regelung
 
  • Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab mittags bzw. am Nachmittag hitzefrei).
  • Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat das Recht auf Hitzefrei.
  • Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert. 
  • Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können ArbeitgeberInnen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.
 
 
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