GBH

Hitzefrei geben! - schon 1. Hitzetoter am Bau in der Steiermark

GBH-Muchitsch an Arbeitgeber: „Muss das sein?“
Gerade die Beschäftigten, die Schwerarbeit leisten müssen, leiden massiv unter der Sommerhitze. Leider ist nun schon der erste Hitzetote 2021 auf einer Baustelle zu beklagen. Die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) erneuert angesichts dieser Tragödie ihre Forderung, die Hitzefrei-Regelung am Bau zu nutzen. Andernfalls müsse sie gesetzlich verpflichtend eingeführt werden. 
 
Bereits am Montag und Dienstag der kommenden Woche (Anm. 28. und 29. Juni) sind die nächsten Rekordhitzetage in Österreich angekündigt. Beschäftigte, die Schwerarbeit leisten müssen, leiden sowohl auf Baustellen im Freien als auch in Produktionshallen massiv unter der Hitzebelastung. GBH-Bundesvorsitzender Abg.z.NR Josef Muchitsch: „Sogar bei Arbeiten im Büro gilt, dass die Umgebungstemperatur 25 Grad Celsius nicht überschreiten darf, andernfalls muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen. In Produktionshallen, wo die Hitze richtig `steht´ und besonders auf Baustellen in praller Sonne gibt es aber keine Chance auf Arbeit in klimatisierter Umgebung. Auch hier müssen die Arbeitgeber viel mehr auf ihre Leute schauen – das sind sie ihnen schuldig!“
 
Muchitsch appelliert an die Arbeitgeber, Pausen zu gewähren, die Arbeiten wo möglich in den Schatten zu verlegen und ausreichend Trinkwasser und Sonnenschutz zur Verfügung zu stellen. Wenn es über 32,5 Grad Celsius auf der Baustelle hat, soll unbedingt Hitzefrei gegeben werden. Muchitsch: „Sonst hat das dramatische Folgen.“
 
Erster Hitzetoter 2021 am Bau in der Steiermark
 
 Leider gibt es bereits den ersten Hitzetoten 2021 auf einer Baustelle. Wie der GBH mitgeteilt wurde, brach am Mittwoch auf einer Baustelle in Leoben ein 46-jähriger Bauarbeiter, Vater von zwei Kindern, zusammen und verstarb letztlich im Krankenhaus. 
 
Muchitsch: „Wir sind entsetzt und schockiert. Leider kommt es auf Baustellen bei solcher Hitze immer wieder zu dramatischen Zwischenfällen, die auch manchmal tödlich enden. Deshalb: Runter vom Gas! Kein Auftrag kann so wichtig sein, dass dafür Menschenleben riskiert werden! Es muss doch selbstverständlich sein, dass der Schutz von Menschenleben bei Arbeiten unter Hitze wichtiger ist als positive Firmenergebnisse, Bauzeiten oder Gewinnmaximierung.“ 
 
Wenn notwendig, Hitzefrei gesetzlich durchsetzen
 
„Immer wieder erreichen uns Anrufe von Bauarbeitern, die mitteilen, dass auf ihrer Baustelle kein Hitzefrei gegeben wurde, obwohl es brütend heiß war. Ich sage es ganz deutlich: Die Bau-Hitzefrei-Regelung ist eine Vereinbarung der Bau-Sozialpartner. Die Arbeitgeberseite hat diese Regelung mit uns vereinbart, weil sie für schwer arbeitende Menschen am Bau im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig ist. Wir werden Auftraggeber und Arbeitgeber da nicht aus ihrer Verantwortung entlassen. Wenn es nicht zu einem Einlenken der Auftraggeber und Arbeitgeber und einer deutlich besseren Nutzung der Hitzeregelung kommt, um Hitzetote zu verhindern, dann brauchen wir gesetzliche Regelungen. Wir werden uns das in den nächsten Wochen ganz genau anschauen.“
 
Es geht meist nur um Stunden
 
Bei Erreichen von 32,5 Grad Celsius im Schatten gilt die Hitzefrei-Regelung am Bau. Meist werden diese Temperaturen erst Mittags oder am Nachmittag erreicht. Muchitsch: Zu diesem Zeitpunkt haben die Bauarbeiter bereits bis zu acht Stunden lang hart gearbeitet. Wenn Arbeitgeber oder Auftraggeber danach die Arbeiten nicht einstellen wollen, ist das menschenverachtend. Die Bauarbeiter müssen sich erholen können, um auch am nächsten Tag in der Früh wieder fit auf der Baustelle stehen zu können. Es kann doch nicht so wichtig sein, ob ein Auftrag ein paar Stunden früher oder später fertig wird. Die Regelung ist klar und einfach umzusetzen – nutzen Sie sie endlich!“, so Muchitsch an die Arbeitgeber abschließend.
 
SERVICE: Die wichtigsten Fakten der aktuellen Hitzefrei-Regelung 
 
  • Die Hitzefrei-Grenze wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius im Schatten gesenkt. Erst ab Erreichen der Grenze von 32,5 Grad Celsius gilt die Hitzefrei-Regelung (somit gibt es im Normalfall erst ab mittags bzw. am Nachmittag hitzefrei).
  • Der Arbeitgeber muss Hitzefrei anordnen, d. h., kein Bauarbeiter hat das Recht auf Hitzefrei.
  • Bei Anwendung der Hitzeregelung gibt es eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent für den Arbeiter. Die Kosten werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert. 
  • Auf der Website der BUAK (www.buak.at) können ArbeitgeberInnen eine Temperaturabfrage für ihre Baustellen durchführen.
 
 
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