GBH

AK und Gewerkschaft fordern gesetzlich Hitzefrei auf Baustellen

Mehr Baufirmen sollen Hitzeregelung nutzen - notfalls brauche es eine rechtliche Verankerung
Wien (APA) - Ab 32,5 Grad Celsius im Schatten können Bauverantwortliche Hitzefrei geben - dann werden die Kosten für die Entgeltfortzahlung von der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) refundiert. Im letzten "Hitzesommer" 2019 habe aber nur rund die Hälfte der Unternehmen die Regelung genutzt, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung von AK und Gewerkschaft Bau-Holz (GBH). Die Arbeitnehmervertretungen fordern deshalb eine gesetzliche Verankerung der Hitzefrei-Regelung.
 
   Auf Baustellen gibt es wenig Schatten, die Arbeiten werden meist in der prallen Sonne verrichtet. In Krankabinen erreiche die Temperatur im Sommer über 40 Grad, bei Asphaltarbeiten sogar noch mehr. Schwere Sonnenbrände, Sonnenstiche, Kreislaufbelastungen, Schädigung der Augen durch UV-Strahlung und langfristig auch bösartige Erkrankungen bis hin zum Hautkrebs seien die Folge, hieß es in der Aussendung. Hitzebelastung führe außerdem zu einer verringerten Arbeitsproduktivität und mehr Unfällen, das habe eine von der AK beauftragte Studie ergeben.
 
   Es gebe vernünftige Unternehmen, und es gebe unvernünftige Unternehmen, erklärte GBH-Chef Josef Muchitsch am Donnerstag im Gespräch mit der APA. Die Hitzefrei-Regelung sei eine Vereinbarung der Bau-Sozialpartner und für "schwer arbeitende Menschen am Bau im wahrsten Sinne des Wortes überlebenswichtig". Die Regelung sei klar und einfach umzusetzen. Sollte es nicht zu einer besseren Nutzung kommen, "dann brauchen wir gesetzliche Regelungen", so Muchitsch.
 
   Die steigenden Hitzestunden als Folge der Klimakrise würden für Baustellenarbeiter eine enorme Belastung bedeuten, so AK-Präsidentin Renate Anderl. Sie forderte die Baufirmen zusätzlich auf, ihren Beschäftigen ausreichend Trinkwasser und Sonnenschutz in Form von Sonnencreme, UV-Schutz-Brillen und Schutzkappen zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll der technische Schutz auf Baustellen geprüft und eine bessere Beschattung gewährleistet werden.
 
   Die Hitzefrei-Regelung wurde mit 1. Mai 2019 von 35 auf 32,5 Grad Celsius gesenkt. Die Temperatur sei meist erst zu Mittag oder am Nachmittag erreicht, "Zu diesem Zeitpunkt haben die Bauarbeiter bereits bis zu acht Stunden lang hart gearbeitet. Danach geht nichts mehr", auch ohne Hitzefrei werde die Arbeit deshalb nicht schneller fertig gestellt, so Muchitsch. "Wenn Arbeitgeber oder Auftraggeber danach die Arbeiten nicht einstellen wollen, ist das menschenverachtend", erklärte er weiter. Wenn die Hitzeregelung angewendet wird, erhalten die Beschäftigten eine Entgeltfortzahlung von 60 Prozent. Die Kosten dafür werden dem Arbeitgeber vollständig von der BUAK refundiert.
Die Gewerkschaft Bau-Holz in
den Bundesländern...

GBH-Landeskonferenz Tirol

Wann20. April 2024 WoAbsam

GBH-Bundespensionist:innenkonferenz

Wann7. bis 8. Mai 2024 WoWien

GBH-Bundesfrauenkonferenz

Wann27. bis 28. Mai 2024 WoWien
GBH und Social Media