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Nationalrat - Muchitsch: Reform des Kündigungsschutzes baut Einstellungshürden ab und bringt Ältere in Beschäftigung

Alles daransetzen, ältere Arbeitssuchende zu unterstützen

Arbeitssuchende über 50 haben es deutlich schwerer, den Weg zurück in ein aufrechtes Arbeitsverhältnis zu finden. Wir müssen daher alles daransetzen, um sie zu unterstützen und etwaige Hürden zu beseitigen“, erklärt der Vorsitzende des Sozialausschusses, GBH-Chef Josef Muchitsch, heute, Donnerstag, bei seiner Rede im Nationalrat. Der erste begrüßenswerte Schritt war für Muchitsch das klare Bekenntnis des Parlaments zur Beschäftigungsaktion 20.000. „Wir versprechen uns von der Beschäftigungsaktion, dass 20.000 Erwerbslose über 50 durch zusätzliche Mittel und Projekte Beschäftigung bekommen“, so Muchitsch.

 Außerdem soll älteren Arbeitssuchenden die Rückkehr auf den Arbeitsmarkt durch einen Abbau von Einstellungshemmnissen für Unternehmen erleichtert werden. Dabei soll der Kündigungsschutz für über 50-Jährige, die neu in ein Arbeitsverhältnis eintreten, dem allgemeinen Kündigungsschutz angeglichen werden. Das bietet Unternehmen einen zusätzlichen Anreiz, Personen über 50 anzustellen. „Wir beseitigen damit eine große Einstellungshürde und geben älteren Arbeitssuchenden eine zusätzliche Chance, erneut am Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, ist Josef Muchitsch überzeugt. 

 Der allgemeine Kündigungsschutz bleibt von dieser Änderung unberührt. Das gilt natürlich auch für die Gruppe der über 50-Jährigen. Die Änderung beim Kündigungsschutz gilt nur für Arbeitssuchende über 50, die einen neuen Job beginnen. Für alle anderen, also für über 50-Jährige in einem Arbeitsverhältnis, ändert sich nichts. „Das Alter wird weiterhin ein wesentlicher Faktor im Rahmen der Sozialwidrigkeitsprüfung bei einer Kündigung sein“, versichert Muchitsch.
 

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