„Alle Jahre wieder …” - bekommst du dein Weihnachtsgeld
Wichtige Videobotschaft von einem außergewöhnlichen Weihnachtsmann
„Alle Jahre wieder …” - bekommst du dein Weihnachtsgeld
Dein Weihnachts- und Urlaubsgeld ist eine jährliche Sonderzahlung des Arbeitgebers – erkämpft von deiner Gewerkschaft
Fakten zum Weihnachts- und Urlaubsgeld …
- Das Weihnachts- und Urlaubsgeld sind jährliche Sonderzahlungen (13. und 14. Gehalt) des Arbeitgebers – erkämpft von den Gewerkschaften
- Das Weihnachts- und Urlaubsgeld bekommen ArbeitnehmerInnen zusätzlich zum Gehalt oder Lohn
- Die Sonderzahlungen sind in Österreich auch steuerbegünstigt *
- Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf das Weihnachts- und Urlaubsgeld, sondern beides ist in den Kollektivverträgen geregelt
- Die Zahlung des Weihnachtsgeldes fällt meistens mit dem Novembergehalt zusammen
- Nicht in jedem Land der Welt gibt es ein Weihnachtsgeld - das gibt es nur in Ländern mit starken Gewerkschaften!
(* Jahressechstel)
Historische Chronologie …
- 1800: Freiwillige Gabe in Form von Lebensmitteln
- Anfang 1900: „Taschengeld“ in Privatunternehmen
- 1919: Vermehrt in Kollektivverträgen: Die Höhe variierte nach Berufszweig und war nach Beschäftigungsdauer gestaffelt
- 1934 bis 1949: Kollektivverträge wurden ausgehebelt
- Ab 1947: Solidarische, koordinierte Lohnpolitik und Regelungen in einzelnen Kollektivverträgen
- Heute: Kollektivverträge inklusive Weihnachtsgeld gelten für 98 Prozent der ArbeitnehmerInnen in Österreich, während es in vielen anderen Ländern der Welt immer noch gar nichts oder nur freiwillige Zuwendungen gibt. (z.B. USA)
STÄRKE DICH SELBST! Wirb’ Mitglieder!
Wir wünschen ALLES GUTE für 2021
Deine Gewerkschaft BAU-HOLZ!